Was werden sie tun für die amtsangemessene Allimentation von Polizeibeamten des Landes Berlin?
Sehr geehrter Herr Franco, ich habe mit erstaunen ihren Artikel im Tagesspiegel zur schlechten Bezahlung der Berliner Polizei im Objektschutz gelesen. Sie prangern den Umgang der Berliner Polizei mit ihren angestellten Objektschützern an, indem sie angeben, dass der Lohn der angestellten Objektschützer, trotz anderslautender Urteile zu niedrig ist. Während ihrer Legislaturperiode von Rot-Rot-Grün hat das ihre Partei nicht interessiert. Was hat sich geändert? Werden sie sich für eine amtsangemessene Allimentation der Berliner Polizeibeantem ebenfalls einsetzten? Auch hier gibt es bereits Gerichtsurteile zu Gunsten der Beamten. Durch die Einführung des Bürgergeldes klafft die Lücke noch weiter auf. Aber das solten sie ja wissen. Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik sollte neben der Bundespolizei als Vorbild in der Bezahlung in Deutschland fungieren und nicht als negativ Beispiel. Mit freundlchen Grüßen Bernd R., Berlin
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Grundsätzlich setzen wir uns als Grüne für eine faire Bezahlung von Arbeitnehmer*innen ein. Als innenpolitischem Sprecher meiner Fraktion ist mir die aktuelle Situation der Berliner Polizei bekannt, genauso wie die Tatsache, dass beispielsweise die Besoldung im Vergleich zur Bundespolizei natürlich ein Nachteil in der Nachwuchsgewinnung bedeutet. Dennoch war und ist es weiter unser Ansatz, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern und als Land Berlin als Arbeitgeber eine faire Bezahlung sicherzustellen.
Dieser Einsatz für die Berliner Polizist*innen beschränkt sich auch nicht auf unsere neue Rolle als Opposition, bereits in der vorangegangenen Regierung haben wir uns immer wieder entsprechend dafür stark gemacht. Das sieht man beispielsweise daran, dass in der Legislatur 2016-2021 die Gehälter schrittweise auf Bundesdurchschnitt angehoben wurden, was eine deutliche Verbesserung bedeutet hat. Gleichzeitig haben wir durch die Erhöhung der Kinderzulagen, der Nutzung von Erschwerniszulagen sowie der Streichung der Besoldungsgruppe A4 weitere wichtige Vorhaben umgesetzt. Mit entsprechenden Anpassungen haben wir auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021 entsprochen und halten die gemachten Vorgaben zur amtsangemessenen Bezahlung von Berliner Polizist*innen ein.
Das schmälert natürlich nicht den Wunsch, dass Polizeibeamt*innen mehr Geld erhalten sollen, gerade auch in Zeiten der Inflation. Dahingehend wäre es aber nicht hilfreich, hier die Beschäftigten im Objektschutz abhängig von der von Ihnen angesprochenen Rechtsprechung zu beurteilen, da diese an der Stelle nicht einschlägig ist. Ich habe explizit die Nicht-Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 4 AZR 195/22) durch die SPD-geführte Innenverwaltung in Bezug auf die Besoldung der Objektschützer*innen kritisiert, die mit einer Bezahlung in Entgeltgruppe 4 nicht den dort klar getroffenen Vorgaben entspricht. Zudem sei angemerkt, dass die Beschäftigten im Objektschutz heute ja ohnehin am unteren Ende der Besoldungstabelle eingruppiert sind, weshalb hier eine Anpassung aus mehreren Gründen dringend geboten wäre.
Freundliche Grüße
Vasili Franco