Wieso haben Sie noch kein Transparenz-Versprechen abgegeben?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Als Bundestagsabgeordneter bin ich gemäß den parlamentarischen Transparenzregeln dazu verpflichtet, bestimmte Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Daran halte ich mich und alle notwendigen Angaben sind einsehbar. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund muss ich nicht extra ein Transparenz-Versprechen abgeben. Nicht für etwas, was bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vor der Sommerpause haben wir die Transparenzregeln sogar nochmal verschärft. Nach den zahlreichen Korruptions- und Lobbyismus-Skandalen bei CDU/CSU ist dies dringend nötig gewesen. Künftig werden anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent statt bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht. Auch Aktienoptionen müssen angezeigt werden. Außerdem verbieten wir die von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung. Ebenfalls untersagt werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit oder die Entgegennahme von Geldspenden. Künftig werden Delikte der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.
Wir haben damit gegen den großen Widerstand der Union durchgesetzt, dass die parlamentarischen Transparenzregeln deutlich verschärft und die Delikte der Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen geahndet werden. Die SPD wollte außerdem die Veröffentlichungsgrenze von Parteispenden auf 2.000 Euro herabsetzen. Aber die Union wollte an der Stelle nichts an den Transparenzregeln zum Parteiengesetz ändern. CDU und CSU wollen die Öffentlichkeit weiter darüber im Unklaren lassen, von wem sie hohe Geldbeträge erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt