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Uwe Schmidt
SPD
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Frage von Laura S. •

Sehr geehrter Herr Schmidt, wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz?

Sehr geehrter Herr Schmidt, wie stehen Sie dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz, genannt SelfID gegenüber? Ich mache mir Sorgen, dass die Rechte von Frauen und Mädchen zu Gunsten einer sehr kleinen Minderheit in unguter Weise beschnitten werden. Rückzugsräume, in denen man nicht auf Personen mit Penis trifft, sind z.B. für muslimische Frauen sehr wichtig. Außerdem sorge ich mich, dass Minderjährigen zu voreilig zu einer Transition verholfen wird. Wie sehen Sie das?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

da nun ein veröffentlichter Referentenentwurf von BMFSFJ und BMJ vorliegt, der derzeit in der Verbändeanhörung ist, kann ich Ihnen auch auf Ihre Frage antworten.

Lassen Sie mich im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen einige unserer grundsätzlichen Überlegungen erläutern:

Wir in der SPD-Fraktion im Bundestag nehmen die im Grundgesetz festgehaltene Würde eines jeden Menschen sehr ernst und wollen, dass jeder Mensch – unabhängig von seiner Herkunft oder seines Geschlechtes – die gleichen Chancen hat und sich frei entfalten kann. Dazu gehört auch der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

Trans*Menschen sind in hohem Maße struktureller Diskriminierung und alltäglicher Gewalt ausgesetzt. Dieser Diskriminierung treten wir entschieden entgegen und setzen uns für die Anerkennung und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-, Inter- und queeren Menschen (LSBTIQ*) ein.

Ein wichtiger Schritt ist deshalb, das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 abzuschaffen und durch das Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Wir wollen mit dem neuen Gesetz das bisher entwürdigende, langwierige und kostspielige Verfahren, das derzeit einer Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags vorausgeht, abschaffen. Stattdessen wollen wir eine einheitliche Regelung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt schaffen. Ausschließlich darum geht es beim Selbstbestimmungsgesetz: Ein M, F oder X im Reisepass.

Ich bin der Meinung, dass dieser Paradigmenwechsel grundsätzlich richtig ist. Wie eingangs beschrieben: es geht um mehr Teilhabe und um Respekt.

Wir sind davon überzeugt, dass geschlechtliche Vielfalt und die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung in keinem Konkurrenzverhältnis zu Fraueninteressen und dem Schutz für Mädchen und Frauen stehen. Wir sehen auch, dass es bei der Bekämpfung patriarchaler Gewalt noch viel zu tun gibt. Wir als SPD-Fraktion werden hier mit der vollen Umsetzung der Istanbul-Konvention, mit einer besseren Ausstattung von Frauenhäusern und mit der Strafverschärfung bei frauen- und queerfeindlichen Straftaten deutliche Schritte gehen. Gleichwohl müssen wir als Gesellschaft besser darin werden, Gewalt als solche zu benennen und zu ächten: Jedes Opfer von Hass ist eines zu viel. Gewalttätiges und übergriffiges Verhalten von Personen egal welcher Geschlechtszugehörigkeit ist und bleibt in Zukunft strafbar.

Möglicher Missbrauch soll verhindert werden. Das ist ein Grund, warum es in dem nun vorliegenden Entwurf einen Hinweis zur Bekräftigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt.

Bei den parlamentarischen Beratungen werden wir zudem die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen sehr genau im Blick haben. Da es auch um die Entwicklung von jungen Menschen geht, ist es wichtig und richtig, dass die Federführung für dieses Gesetz direkt beim Bundesfamilienministerium liegt. Ich begrüße es beispielsweise, dass der aktuelle Entwurf einen Ausbau der Aufklärungs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche vorsieht.

Es ist gut und wichtig, dass es mit dem Selbstbestimmungsgesetz nach monatelangen Debatten innerhalb der Bundesregierung endlich vorangeht und wir uns bald im Parlament damit befassen können. Das ist der Ort, an dem gesellschaftliche Debatten geführt und die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Gesetzesberatungen ausgeglichen werden sollten. Dabei gilt: Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Ziel, staatliche Diskriminierung abzubauen und gesellschaftliche Teilhabe für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zu erleichtern.

 

Mit freundlichem Gruß

Uwe Schmidt

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