Frage an Uwe Schmidt von Ulrich V. bezüglich Bundestag
Immer noch ist die Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher. Ich finde es wichtig, jetzt zu handeln, damit eine Wahlrechtsreform für die nächste Wahl greift.
Die Vorschläge, die von den Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble und von verschiedenen Bundestagsfraktionen gemacht wurden, wurden jeweils von anderen abgelehnt, sodass die erforderliche Mehrheit bisher nicht zustande kam.
Was werden Sie konkret unternehmen, damit die Mehrheit für die Verkleinerung doch noch erreicht wird?
Sehr geehrter Herr Voß,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da in dieser Legislaturperiode die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble leider ohne Erfolg geblieben ist, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Kompromissvorschlag entwickelt, welcher als zweistufiges Brückenmodell einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirken und den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereiten soll.
Zum einen wollen wir eine absolute Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen bis zur Erreichung der Obergrenze unter Wahrung des Zweitstimmenproporzes zugeteilt werden, darüber hinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr.
Außerdem schlagen wir vor, in einem zweiten Schritt eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet.
Ich freue mich, dass die Opposition grundsätzlich offen ist für den Vorschlag der SPD, 2021 mit unserem Brückenmodell in die Wahl zu gehen. Das bedeutet aber auch, dass wir bis zum Sommer eine Lösung finden müssen. Bei der Ausgestaltung des Wahlrechts sollten immer möglichst viele Fraktionen einig sein. Deswegen müssen alle auch bereit sein, Kompromisse zu machen.
Was nicht sein kann, ist, dass bei einer Reform einseitig eine Partei profitiert und alle anderen Zugeständnisse machen müssen. Auf so einem Weg ist derzeit noch die bayrische Hälfte der Union, deswegen kommen wir im Moment nur sehr mühsam weiter. Ich finde, wenn mit der Union keine Einigung möglich ist, sollte man die Abstimmung im Bundestag freigeben, um eine Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg zu ermöglichen.
Ich persönlich sehe jeden Vorschlag, der eine Vergrößerung der Wahlkreise vorsieht kritisch. Als direkt gewählter Abgeordneter aus dem WK 55 Bremen II/Bremerhaven weiß ich um die Besonderheit von bürgernaher Wahlkreisarbeit. Ich kenne „meinen Wahlkreis“ und die Bürgerinnen und Bürger, die dort leben und arbeiten – das soll so bleiben, das ist die Grundlage für mein politisches Handeln in Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt