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Uwe Schmidt
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Frage von Metin D. •

Frage an Uwe Schmidt von Metin D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schmidt,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist noch ganz am Anfang. Aktuell liegt uns lediglich ein Eckpunktepapier aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor. Dieses Papier wurde in der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erstmals kontrovers diskutiert. Es befindet sich jedoch noch kein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung.

Bei der geplanten Novelle des PBefG wird es auch um die gesetzliche Regelung der sogenannten „neuartigen digitalen Mobilitätsdienstleister“ gehen. Zweifellos bedarf das PBefG der Modernisierung, um auf neue Entwicklungen durch die Digitalisierung und auf die Entstehung neuer, flexibler, App-gestützter Mobilitätsformen reagieren zu können. Deswegen ist klar, dass der Rechtsrahmen für die plattformbasierten Mobilitätsdienstleister in angemessener Weise geöffnet werden muss.

Dabei dürfen wir aber das Taxigewerbe nicht vernachlässigen! Die Taxiunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur mobilen Daseinsvorsorge in der Stadt wie auf dem Land, garantieren faire Preise für die Fahrgäste und auskömmliche Löhne für die Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Ich bin der Auffassung, dass dies im Grundsatz auch so bleiben muss.

Für mich gilt: Eine Öffnung des Rechtsrahmens darf nicht zu einer „Kannibalisierung“ des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen (wie beispielsweise UBER), nicht zu mehr Autoverkehr auf den Straßen und nicht zu Lasten des Taxigewerbes als Bestandteil der mobilen Daseinsvorsorge führen. Einem Unterbietungswettbewerb zu Lasten der Taxis durch in den Innenstädten kreisende private Fahrdienste werde ich mich klar entgegen stellen. Auf dem Land braucht es jedoch ein stabiles, engmaschiges, zuverlässiges ÖPNV-Angebot.

Sie sehen, dass ich mich damit deutlich an die Seite der Taxifahrerinnen und Taxifahrer stelle. Insofern rennen Sie bei mir mit Ihren Darlegungen offene Türen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schmidt

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