Frage an Uwe Schmidt von Werner C. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schmidt,
heute konnte man in einem Beitrag der Sendung „buten und binnen“ zur Sanierung der Lesumbrücke sehen, wie Arbeiter ohne jeglichen Schutz mit einem Besen getrockneten Taubenkot vom Brückentragwerk entfernt haben. Taubenkot, auch in getrockneter Form, enthält eine Vielzahl gefährlicher Krankheitserreger! Nach einschlägigen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit ist es erforderlich, zumindest Atemschutz zu tragen. Warum wird in Bremen bei der Auftragsvergabe zwar auf Tariftreue aber nicht auf die Einhaltung von ArbeitssicherheitsBestimmungen Wert gelegt? Oder handelt es sich bei den eingesetzten Arbeitern lediglich um ausländische Subunternehmer, für die unsere Bestimmungen nicht gelten? Hauptsache billig, alles andere ist egal?
Mit freundlichem Gruß
Werner Cramer
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben völlig recht: Tauben scheiden mit dem Kot viele Mikroorganismen aus. Darunter können sich auch krankheitserregende Organismen (Bakterien, Hefen und Pilze) befinden.
Wieso der gezeigte Arbeiter keinen Atemschutz trägt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Wir alle kennen es aus dem Betrieb, manchmal wird – bewusst oder unbewusst – vergessen den Helm aufzusetzen oder, wie in diesem Fall, den Atemschutz. Sollten Sie weitere Hinweise haben, welches Unternehmen mit der Beseitigung des Taubenkots beauftragt wurde, können Sie mir diese gerne per E-Mail an uwe.schmidt@bundestag.de mitteilen. Dann erfrage ich gerne die Gründe.
Grundsätzlich gilt jedoch, Arbeitsschutzbestimmungen gelten für alle, egal ob das ausführende Unternehmen aus Bremen, Berlin oder aus dem Ausland kommt. Ihr pauschales Urteil „Hauptsache billig“ kann ich daher in dem Fall nicht teilen.
Mit besten Grüßen
Uwe Schmidt