Frage an Uwe Schmidt von Reinhard T. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Schmidt, ich habe eine Frage zur Definition Arm und Reich.So habe ich mal gelernt,dass der als reich gilt, der das doppelte des JahresdurchnitseInkommens überschreitet und der als Arm gilt unterhalb der Hälfte: Gibt es eine amtlich festgelegte Defination und wie sieht die aus mfG R. T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gelten als armutsgefährdet alle Personen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Die Frage, wann jemand als arm oder reich gilt, lässt sich aber nicht ausschließlich am Jahresdurchschnittseinkommen festmachen. Nach Definition der Europäischen Union, die sich auch das Statistische Bundesamt in Deutschland zu eigen gemacht hat, ist Armut dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“ und „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen. Erläuterungen und genaue Zahlen finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes, welches am 8. November 2017 aktuelle Daten vorgelegt hat:
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_392_634.html;jsessionid=12DEFA0FF3BD53D5BCF6973BD5469F3B.InternetLive2
Sollten Sie sich neben den reinen Daten tiefergreifend mit dem Thema beschäftigen, möchte ich Ihnen den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung empfehlen: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/5-arb-langfassung.pdf;jsessionid=FE50FAE597EFF3D47ACFA7F6C6311329?__blob=publicationFile&v=9 . Der Bericht beschäftigt sich vorrangig mit dem unteren und dem oberen Ende der Verteilung in unserer Gesellschaft, zeigt Entwicklungen auf und analysiert die Lebenslagen in Deutschland. Zuletzt wurde er am 28. Juni 2017 im Deutschen Bundestag debattiert und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Der Bericht dient uns Politikern als Kompass, um durch neue Gesetze die Schere zwischen Arm und Reich nicht größer werden zu lassen. Mit der Einführung des Mindestlohns durch die SPD-Bundestagsfraktion geht die Spaltung wieder ein Stück zurück. Trotz dieses Erfolgs, gibt es noch viel zu tun. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne - im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen. Das wird ein Schwerpunkt meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sein, für den ich mich mit aller Kraft einsetzen werde.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Schmidt