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Frage von Kathrin V. •

Frage an Uwe Grund von Kathrin V. bezüglich Kultur

Ich wende mich an Sie als Medien-Fachsprecher, denn ab 2007 werden kleine Unternehmer mal wieder verstärkt zur Kasse gebeten und das auf einer vollkommen absurden Weise - Rundfunkgebühren für Computer. Das bedeutet für Freiberufler wie mich, die ich von zu hause aus dem Wohnzimmer aus arbeite, dass ich für meinen beruflich wie privat genutzten Computer zweimal zahlen soll. Leider kann ich meine monatliche Einnahmen nicht per Anhebung einer Büropauschale um 17 Euro automatisch um den geforderten Betrag erhöhen. Im Gegenteil, ich bin froh, wenn ich genug verdiene, um zu überleben - Krankenversicherung und Miete zu zahlen. Von Altersvorsorge kann leider keine Rede sein und dann auch noch so eine unsinnige Gebühr. Und gleichzeitig wird auf Bundesebene auch noch die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung abgeschafft. Fördert man so den Aufbau von neuen Firmen?
Daher jetzt meine Fragen:
1. Warum haben die Länder diesen Blödsinn zugelassen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sollten sie froh sein, wenn sich jemand selbstständig macht und dem Staat nicht auf der Tasche liegt, oder etwa nicht?
2. Warum genehmigen sich die Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete eine Erhöhung der Büropauschale um 17 Euro, um so offensichtlich von den von ihnen selber verabschiedeten Blödsinn nicht betroffen zu sein. Können sie das ihren Wählern erklären?

Mit besten Grüßen

Kathrin Voss

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Sehr geehrte Frau Voss,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Sie wollen wissen, warum die Länder diese Rechtsänderung zugelassen haben. Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir uns mit diesem Thema sehr ausführlich und besonders kritisch in der Hamburger Bürgerschaft beschäftigt haben. Der Grund, weshalb es nicht zu Änderungen kam, liegt hauptsächlich im besonderen Gesetzgebungsverfahren. Dazu müssen Sie wissen: Sobald der Staatsvertrag für die Rundfunkgebühren auf der Regierungsebene der Länder ausgehandelt ist, erhalten alle 16 Länderparlamente den gleich lautenden Vertragstext zur Debatte und Abstimmung. Änderungen herbei zu führen, hieße Änderungsanträge mit allen anderen 15 Länderparlamenten abzustimmen. Dies war in der Vergangenheit regelmäßig einvernehmlich nicht möglich. Wir haben sehr wohl gesehen, dass der neue Staatsvertrag einige Ungerechtigkeiten gerade für selbstständige Niedrigverdiener aber auch für andere geringverdienende Bürgerrinnen und Bürger enthält.

Wir sahen es durchaus auch als rechtlich abgesicherte Möglichkeit, dass § 6, Absatz 3 eine Gebührenbefreiung in besonderen Härtefällen vorsieht. Zudem gibt es die Möglichkeit für Freiberufler, die mit ihrem Einkommen unter den Einkommensgrenzen für Arbeitslosengeld II – Empfängern (Alg II) liegen, ergänzend Alg II zu beantragen und bei Bewilligung bei der GEZ eine Gebührenbefreiung zu beantragen.
Glauben Sie mir, ich weiß, dass es viele Freiberufler mit sehr geringem Einkommen es in Deutschland gibt. Ich weiß auch, was es bedeutet, wenn das große berufliche Engagement gerade mal so zum Überleben reicht.
Deshalb setze ich mich auch als Politiker und Gewerkschafter dafür ein, dass gerade solche Ein-Mann oder Ein-Frau-Unternehmungen unterstützt werden. Ich versichere Ihnen, dass wir den nächsten Rundfunkstaatsvertrag darauf hin prüfen werden und frühzeitig Änderungswünsche einbringen. Das Thema steht weiter auf der Agenda.

Andererseits stehe ich auch hinter der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und da wir heute aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten Funk und Fernsehen über das Internet empfangen können, muss der PC mit Internet-Verbindung auch als Empfangsgerät klassifiziert und gebührenpflichtig gestellt werden. Sonst führt dies am Ende zum Zusammenbruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was nach meiner Meinung verhindert werden muss.

Nun zu ihrer zweiten Frage: Warum genehmigen sich die Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete eine Erhöhung der Büropauschale um 17 Euro, um so von den GEZ Gebühren nicht betroffen zu sein

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft beziehen von allen Landespolitikern die niedrigsten Diäten. Über viele Jahre hinweg gab es überhaupt keine Erhöhungen. Die letzten minimale Erhöhungen lagen unterhalb oder bei der Preissteigerungsrate. Die Büro-Pauschale ist für die meisten Abgeordneten ohnehin zu gering bemessen, weshalb sich viele zu Bürogemeinschaften zusammenschließen, was leider zu Lasten der Bürgernähe (fehlender Stadtteilbezug) geht. Die GEZ-Gebühren nun als Grund für die geringe Erhöhung heranzuziehen, ist überflüssig und in vielen Fällen auch nicht zutreffend, weil häufig schon bisher Gebühren fällig waren.

Was ich nun als Parlamentarier tun kann und will:
Ich werde in der Sache erneut initiativ werden. Mit einer Anfrage an den Senat will versuchen zu klären, wie viele kleine Selbstständige und Freiberufler aus Hamburg in Ihrer Lage sind: also aufgrund der Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung zweimal GEZ-Gebühren entrichten müssen. Das Ergebnis lasse ich Ihnen gerne zukommen. Außerdem will ich die notwendigen Schritte einleiten, damit ggf. mit dem nächsten Rundfunk-Staatsvertrag schon auf der Regierungsebene die erforderlichen Änderungen eingebracht werden können

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Uwe Grund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Voss,

ich hatte Ihre Anfrage zügig beantwortet und bin dabei wohl auch jenen Vorurteilen aufgesessen, die der aktuell gültige Rundfunkgebührenstaatsvertrag verursacht hat. In der öffentlichen Diskussion hinsichtlich der GEZ-Gebühren für Internet-PCs wird nicht sauber getrennt zwischen den Sachverhalten. Aber zunächst mal die vermeintlich gute Nachricht: Wenn Sie Ihren Internet-PC privat und gewerblich nutzen und sie ihr Arbeitszimmer in der Wohnung haben, und schon Rundfunkgebühren bezahlen, dann ist ihr PC frei gestellt. Die GEZ verlangt dann nur einmal Gebühren. Zudem gilt die Gebührenpflicht erst ab dem 1.Januar 2007 und dann nur für eindeutige Gewerberäume, die bisher keine Rundfunkempfänger waren und nun durch die neue Technik in Form eines Internet-PCs gebührenpflichtig werden. Die angekündigte Kleine Anfrage ist, was Ihren Fall angeht, hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Uwe Grund