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Frage von Dr. Jan M. •

Frage an Uwe Dörnhöfer von Dr. Jan M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dörnhöfer,

ich wende mich an Sie mit drei Fragen zur heutigen Praxis der Duldung im Asyl- und Flüchtlingsrecht. Es geht mir im Einzelnen um die folgende Themenbereiche:

1) Rund 100.000 Menschen leben in Deutschland mit einer Duldung. Etwa 60.000 von ihnen seit über sechs Jahren. Statt einer Klärung ihres Aufenthaltsstatus erhalten immer noch viele Betroffene kurzfristige, sog. Kettenduldungen, die ihnen keinerlei längerfristige Lebensperspektive bieten.

2) Auch eine große Zahl der derzeit Bleibeberechtigten lebt nach wie vor mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus. Angesichts der Wirtschaftskrise kann von vielen der geforderte Nachweis eines Arbeitsplatzes nicht erbracht werden. Diesen Menschen droht bis Ende 2009 der Rückfall in die Duldung und im schlimmsten Falle sogar die Abschiebung.

3) Geduldete dürfen sich in Deutschland nicht frei bewegen. Jahrelang wurden sie durch Arbeits- und Ausbildungsverbote in soziale Abhängigkeit gezwungen. Viele Betroffene fristen ein Dasein ohne Perspektive in Lagern und müssen sich von Essenspaketen ernähren. Von ausreichender medizinischer Versorgung sind sie ausgeschlossen. Das Asylbewerberleistungsgesetz behandelt Flüchtlinge wie Menschen zweiter Klasse. Ein eigenständiges Leben in Würde wird verhindert.

Welche Position wollen Sie als Abgeordneter im Bundestag zu den folgenden drei Fragen aktiv betreiben?

1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend geändert werden, langjährig Geduldeten und Menschen, die zur Zeit nur befristet bleibeberechtigt sind, ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Lebensperspektive erhalten?

2) Werden Sie sich für ein Ende der Praxis von Kettenduldungen einsetzen?

3) Müssen Ihrer Ansicht nach Personen, nach die nach dem Ausländergesetz geduldet sind, weiterhin in Lagern leben und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden, oder wollen Sie sich dafür einsetzen, diese Einschränkungen abzuschaffen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Monzer,

vielen Dank für Ihre Frage, die viele Menschen betrifft, die nicht wählen dürfen. Gut, dass Sie sich für diese Menschen einsetzen.

Zu Frage 1)
Mit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz wurde die Duldung zwar nicht gänzlich abgeschafft, aber für Geduldete der erste Schritt zum Übergang in einen gesicherten humanitären Aufenthalt getan. Ergänzt wurden die Regelungen zum humanitären Aufenthalt mit der erfolgreichen Bleiberechtsregelung 2007. Wenn jemand aus humanitären Gründen nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann, sollte er einen Aufenthaltstitel erhalten. Die sog. Kettenduldungen helfen weder den Betroffenen noch dem Gemeinwesen. Wichtig ist mir allerdings hierbei, dass es weiterhin möglich sein muss, zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Straftäter abschieben zu können.

Zu Frage 2)

Ja!

Zu Frage 3)

Es wird sich in der Praxis nicht vermeiden lassen, Menschen ohne festen Aufenthaltstitel erst einmal in einer Sammelunterkunft zu beherbergen. Ich kenne diese Unterkünfte von innen und sehe das unter menschlichen und auch als sozialen Gesichtspunkten als problematisch an. Nur: mir fällt auch keine bessere Lösung ein, die nicht zu anderweitigen sozialen Verwerfungen führen würde. Teilweise mieten Kommunen einzelne Wohnungen oder Häuser an, was oft auch zu finanziellen Belastungen der Kommungen führt. Flüchtlinge sollten angemessenen Zugang zu sozialen Leistungen haben. Wobei die Leistungen in einem Europa offener Grenzen EU-weit abgestimmt werden müssen. Im Moment sehe ich daher keine Möglichkeit, die Leistungen weiter zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Dörnhöfer