
(...) Der Klarheit halber möchte ich vorwegschicken, dass Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Erhebung. (...)