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Ute Granold
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Frage von Alexander M. •

Frage an Ute Granold von Alexander M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Granold,

ihre Parteikollegin, Familienministerin Ursula von der Leyen, setzt sich zur Zeit stark für die Einrichtung von Internetsperrungen bzgl. Kinder-Porno Seiten ein.

Zu allererst frage ich sie, ob sie dieses Vorhaben gutheisen und mittragen.
Falls ja, interessiert mich, welche Schutzmechanismen gegen Mißbrauch vorgesehen sind.

Als IT Experte weiß ich, dass solche Sperren - wie sie auch technisch realisiert werden mögen - sehr einfach zu umgehen sind. Durch Erfahrungen im Ausland wo offensichtlich auch Internetsperren benutzt werden (z.B. für Regimekritische Seiten), weiß ich, dass solche Sperren durchaus von Technisch unbedarften Nutzen auf einfachstem Wege umgangen werden können.

Mir scheint der Nutzen solcher Sperren wesentlich geringer zu sein, als die Risken. Wer kein Interesse an solchem Material hat, wird entsprechende Seiten verlassen und sie melden. Wer echtes Interesse hat und bereit ist für entsprechendes verachtenswertes Material zu zahlen, wird auch die Energie haben, entsprechende Sperren zu umgehen.

Vielmehr befürchte ich, dass das Problem durch solche Sperren aus der allgemeinen Öffentlichkeit verschwinden würde, die wahren Probleme, nämlich die entsprechenden Mißbrauchstaten, aber keineswegs eingedämmt würden.

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Menk,

vielen Dank für Ihre Frage zu den im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in den Kommunikationsnetzen geplanten Schutzmechanismen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Die Bundesregierung hat am 22.04.2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschiedet und damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte umgesetzt. Dieser Gesetzentwurf wird in dieser Woche im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.

Damit schlägt Deutschland nun einen Weg ein, der bereits v.a. in Skandinavien von Norwegen und Dänemark mit Erfolg gegangen wird.

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
- Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
- Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
- Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Deshalb befürworte ich ausdrücklich den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll.

Der Volltext des Gesetzentwurfes ist über die Website des Bundeswirtschaftsministeriums verfügbar: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold