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Ute Granold
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Frage von Benjamin L. •

Frage an Ute Granold von Benjamin L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Granold,

mit großer Irritation habe ich Ihre Ablehnung der schärferen Regeln gegen Abgeordnetenbestechung zur Kentniss genommen. Was genau ist denn Ihr Vorbehalt dagegen? In wessen Interesse ist es, dass die Bestechung von Abgeordneten in den allermeisten Fällen straffrei bleibt?

Gelinde gesagt bleibt, wenn eine Abgeordnete des deutschen Bundestages dafür eintritt, dass die Bestechung von Bundestagsabgeordneten nicht verschärft bestraft werden soll ein fader Beigeschmack.

Über eine Begründung für Ihr Abstimmungsverhalten würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Leng

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leng,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.06.2013, in der Sie mich über Abgeordnetenwatch nach den Gründen dafür gefragt haben, warum die Koalition den vorliegenden Vorschlag für neue Regelungen gegen Abgeordnetenbestechung nicht mitgetragen hat.

Dazu darf ich vorab darauf hinweisen, dass in der öffentlichen Diskussion zum Teil der falsche Eindruck vermittelt wird, korruptes Verhalten von Politikern sei in Deutschland bisher überhaupt nicht strafbar. Das stimmt schlicht nicht. Tatsächlich ist in § 108e des Strafgesetzbuches der Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen - und damit die Annahme von Bestechungsgeld für die wichtigste Handlung eines Abgeordneten - bereits seit 1994 unter Strafe gestellt.

Die Strafvorschrift der „Abgeordnetenbestechung“ hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss.

Bei den Gesetzentwürfen der Opposition, ging es daher ausschließlich darum, den geltenden Straftatbestand zu erweitern. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden.

Die Union setzt sich selbstverständlich im Sinne dieses Übereinkommens nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International zeigt Deutschland auf dem 13. Platz von insgesamt 174 Plätzen.

Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, beispielsweise ihres Wahlkreises oder bestimmter Gruppierungen, wie z.B. Gewerkschaften.

In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden. Das alles ist aber mit den Vorgaben der UN-Konvention nur sehr schwer in Einklang zu bringen.

Den von der Opposition vorgelegten Gesetzentwürfen ist das jedenfalls nicht gelungen. So haben es auch die rechtswissenschaftlichen Experten gesehen, die wir im Rechtsausschuss am 17. Oktober des letzten Jahres dazu öffentlich angehört haben.

Eine Alternative zu diesen Gesetzentwürfen lag uns im Rechtsausschuss bis zum Ende der letzten Sitzungswoche in dieser Wahlperiode nicht zur Abstimmung vor. Es gab außerhalb des parlamentarischen Verfahrens einen Regelungsvorschlag des Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder, den wohl auch die Opposition unterstützt hat.

Die Koalition hat zur Klärung vorgeschlagen, diesen Regelungsvorschlag gleichwohl im Rechtsausschuss in einem Gespräch mit Experten prüfen zu lassen, auch wenn er dort nicht formal zur Abstimmung ansteht. Die Oppositionsfraktionen haben ein solches Expertengespräch jedoch abgelehnt.

Auch dieser Vorstoß hat gezeigt, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten. Die parlamentarischen Beratungen gehen daher weiter und auch in der Union werden wir weiter diskutieren, wie eine Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold MdB