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Ute Granold
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Frage von Walter H. •

Frage an Ute Granold von Walter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

kürzlich hat ein hohes Gericht entschieden, daß die pauschale Zahlung von Diäten als Entschädigung für die Abgeordnetentätigkeit rechtens ist.

Die Kläger wollten erreichen, daß die Abgeordneten Ihre Kosten nachweisen müssen.

Unabhängig von dem Urteil: Wie ist Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema ? Halten Sie die gegenwärtige Regelung für gerecht ? Wie sollen Sie, als Abgeodnete, die Mühen kennen, einschätzen und sich für Vereinfachungen einsetzen können, wenn Sie selbst die Mühen und den Kleinkrieg um Belege nie erleben ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hürrelmann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Kostenpauschale, die Sie mir am 25.12.2008 über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages folgende Erläuterungen:

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 3.868 € monatlich. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht mindernd geltend gemacht werden. Sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine "Werbungskosten".

Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar. Denn im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an - anhand der Zahl der Abgeordneten - genau berechnet werden.

Dem habe ich nur hinzuzufügen, dass ich als selbstständige Rechtsanwältin, die in ihrer Kanzlei immer auch Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitgestellt hat, sehr wohl die hohe Belastung der Bürger und Unternehmen durch die Bürokratie kenne. Auch deshalb habe ich immer alle Bestrebungen zum Bürokratieabbau unterstützt und begrüße ausdrücklich alle Anstrengungen, die die Bundesregierung in diesem Bereich unternommen hat: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Reformprojekte/Buerokratieabbau/buerokratieabbau.html.
Diesen Weg müssen wir nun konsequent weiter beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold