Frage an Ute Granold von Manfred B. bezüglich Frauen
Zehn Jahre nach Änderung des Abtreibungsparagraphen mit einer Bilanz von inzwischen 1000 Kindestötungen pro Tag ignoriert die Politik diese offensichtliche Fehlentscheidung. Ein Versuch des Gegensteuerns ist nicht in Sicht! Mit jährlich 40 Mio. Euro direkter Unterstützung beteiligt sich der Staat sogar daran, während er schon über Jahrzehnte einen katastrophalen Geburtenmangel zur Kenntnis nimmt und erhebliche Defizite im Bildungswesen toleriert. Warum fordert Ihre Partei nicht die Rücknahme der Gesetzesänderung und eine drastische Einschränkung der Abtreibung auf kriminologische und medizinische Indikationen? Nicht das werdende Kind verursacht die Notlage, sondern die mangelnde gesellschaftliche Flexibilität jungen Müttern gegenüber!!
Die CDU plädiert für ein Ja zum ungeborenen Leben, auch und gerade in Schwangerschaftskonflikten. Wir fordern einen verantwortlichen Umgang mit den medizinischen Erkenntnissen, wie beispielsweise der modernen Pränataldiagnose (PND). Durch die PND ergeben sich völlig neue Konfliktsituationen, etwa bei pathologischen Befunden, bei denen unter anderem nicht nur für eine fachkundige humangenetisch-ärztliche Betreuung, sondern auch eine allumfassende Beratungspflicht sowie ein ausreichendes Seelsorge- und Fürsorgeangebot gesorgt werden muss. In diesem Sinne hat die CDU/CSU-Fraktion Ende letzten Jahres einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen im Deutschen Bundestag eingebracht, der allerdings von der Mehrheit der übrigen Parteien abgelehnt wurde.
Ein explizites „Recht“ der Frau auf Abtreibung, so wie es in grotesker Weise national wie international bisweilen sogar als „Menschenrecht“ gefordert wird, wird es mit der Union nicht geben. Ein solches „Recht“ widerspricht in diametraler Weise nicht nur dem christlichen Menschenbild, sondern auch Art. 1 des Grundgesetzes und wäre demzufolge nichts als legalisiertes „Unrecht“.
Die Union hat übrigens bereits vor einigen Jahren innerhalb der Fraktion der Europäischen Volkspartei den Beschluss des Europäischen Parlamentes, in allen Ländern der EU ein Recht auf Abtreibung einzuführen, deutlich abgelehnt. Auch wenn leider nicht zu erwarten ist, dass dieser Beschluss des Europäischen Parlaments je in nationales Recht umgesetzt werden kann, da die Regelungen zum Schutze des Lebens nicht zum Bestand des europäischen Gemeinschaftsrechtes gehören, wird die Union auch künftig solchen oder ähnlichen Forderungen in unserem Land immer entschieden entgegenzutreten wissen.