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Ute Granold
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Frage von Brigitte B. •

Frage an Ute Granold von Brigitte B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Granold,

ich habe mal eine Frage bezüglich der von Ihnen offengelegten Einkünfte.

Ist es nicht so, dass Sie auch als ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin eine Entschädigung erhalten. Meines Wissens nach ist diese so hoch, dass davon in der Regel eine Familie mit einem Einkommen weniger hat. Was sagen Sie denn dazu?
Sind das etwas keine Nebeneinkünfte?

Für eine ehrliche Antort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Mit freundlcihen Grüßen
Brigitte Bär

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau „Bär“,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 1. Oktober 2007, mit der Sie nach den von mir offen gelegten Einkünften – konkret nach der Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin meiner Heimatgemeinde Klein-Winternheim - fragen.

Wie Sie meinen über die Website des Deutschen Bundestages veröffentlichten Angaben über meine Einkünfte unschwer entnehmen können – Sie haben sich ja informiert - ( http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/granout0.html ), erhalte ich für meine Arbeit als Ortsbürgermeisterin eine Aufwandsentschädigung, die von Ihrer Höhe in die Stufe 1 (1000 bis 3500 Euro) der veröffentlichungspflichtigen Einnahmen fällt.

Die Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin gilt nach der Gemeindeordnung als ehrenamtliche Tätigkeit. So heißt es darin: „Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten eine Aufwandsentschädigung; ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher sowie Bürger, die ein anderes Ehrenamt ausüben, können eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere, insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe, bestimmt die Hauptsatzung im Rahmen von Richtlinien, die das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung erlässt.“

Ich hoffe, damit Ihre Frage soweit beantwortet zu haben. Allerdings finde ich es etwas irritierend, dass jemand, der anderen indirekt Unehrlichkeit unterstellt, mir offenbar nicht unter seinem tatsächlichen Namen schreibt.

Im Übrigen bin ich gerne bereit, Sie in einem persönlichen Gespräch jederzeit umfassend über meine Arbeit und deren Honorierung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold