Frage an Ute Granold von Martin F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau MdB Granold,
ich möchte Sie höflich anfragen als zuständige Berichterstatterin der CDU im Rechtsauschuß für den Bereich des Reformvorhabens "Unterhaltsänderungsgesetz".
Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen.
Ist die parlamentarische Sommerpause genutzt worden, um das für notwendig erachtete Gutachten zwischenzeitlich angefordert worden?
Falls ja,liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt?
Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen?
Millionen Menschen warten inständig darauf, daß das alte nunmehr 30-jährige Recht aktualisiert wird; denn so wichtig Maßnahmen wie mehr KiTas und Betreungsgeld zur Erhöhung der Kinderzahl auch sein mögen, so ist der bisher vorliegende Entwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ein wichtiger beitrag, den Mut zum Kind in Deutschland zu erhöhen.
Viele Zweitehen können zu Recht das finanzielle Risko von Kindern nicht eingehen
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.
MfG
martin falk
Sehr geehrter Herr Falk,
vielen Dank für Ihre Frage zum Stand der Unterhaltsrechtsreform, die Sie mir am 14. September über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Wir haben die parlamentarische Sommerpause dazu genutzt, uns eingehend mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht zu befassen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der jetzt anstehenden Reform. Nach unionsinternen Abstimmungsgesprächen werden sich Anfang Oktober die zuständigen Vertreter der Koalitionsfraktionen zu einem weiteren Gespräch treffen. Ich hoffe, daß die 2. und 3. Lesung dann zeitnah stattfinden und das Gesetz zum 01.01.2007 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold MdB