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Ute Granold
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Frage von Björn N. •

Frage an Ute Granold von Björn N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Granold,

ich würde gerne wissen, wie Sie zur geplanten (Teil-)Privatisierung der Deutschen Bahn stehen? Insbesondere folgende Fragen:
1. Ist für Sie die Bahn ein öffentliches Gut oder kann die Bahn wie ein anderes Unternehmen an die Börse gebracht werden?
2. In Zeiten wo bei den Energieversorgern von einer Trennung von Netzbetrieb und Energieerzeugung gesprochen wird, sollte die Deutsche Bahn das Schienennetz quasi unter ihrer Kontrolle haben, oder sollte der Staat das Netz behalten? Wenn die Bahn das Netz bekäme, wie könnte Wettbewerb oder ausreichende Investitionstätigkeit sichergestellt werden?
3. Wie kann sichergestellt werden, daß auch ländliche Gebiete ausreichend Anschluß an die Bahn haben?
Für Ihre Antworten im voraus vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema (Teil-)Privatisierung der Deutschen Bahn AG, die Sie mir am 9. September über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Zu diesen Punkten vertrete ich folgende Meinungen:

1994 haben wir im Deutschen Bundestag gemeinsam beschlossen, die Bahn zu reformieren: Erstens wollten dadurch den Bundeshaushalt nachhaltig entlasten. Diese Ziele sind durch mehr Wettbewerb auf der Schiene auch erreicht worden. Die jetzt bevorstehende Teilprivatisierung ist der noch ausstehende letzte logische Schritt eines erfolgreichen Reformprozesses, der 1994 begonnen worden ist.

Der Bund muss Eigentümer des Netzes bleiben. Die Infrastruktur stellt ein riesiges Volksvermögen dar, das mit Milliarden an Steuergeldern geschaffen worden ist. Ich bin dagegen, dieses Vermögen nun für eine vergleichsweise bescheidene Summe einer börsennotierten Bahn AG zu überlassen, die damit ihre Bilanzsumme zum Nutzen privater Investoren aufbessern kann. Auch aus Gründen des Wettbewerbs muss der Bund Eigentümer des Schienennetzes bleiben, da nur so ein diskriminierungsfreier Zugang für Wettbewerber dauerhaft sichergestellt werden kann.

Der Bund als Netzeigentümer ist darüber hinaus in meinen Augen der beste Garant dafür, dass auch ländliche Gebiete ausreichend Anschluss an die Bahn haben. So zeigen schon jetzt kleine private Bahngesellschaften, dass auch regionale Strecken, die von der Bahn AG wegen mangelnder Rendite stillgelegt wurden, durchaus erfolgreich betrieben werden können.

Um diese Ziele zu erreichen, muss der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes nach Ansicht der CDU/CDU-Bundestagsfraktion in fünf Punkten abgeändert werden:

1. Die Infrastrukturverantwortung des Staates muss im Gesetzentwurf klar geregelt werden. Für die Umsetzung der vom Gesetzgeber beschlossenen Bedarfsplanmaßnahmen muss dem Bund auch ein Durchsetzungsrecht und dem Netzbetreiber weiterhin ein Initiativrecht eingeräumt werden. Die heutige Netzqualität muss gesichert werden, deshalb muss ein fortgeschriebener Netzzustandsbericht objektiv und daher extern evaluiert werden.

2. Vor Verabschiedung des Gesetzes muss eine unterschriftsreife Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen Bundestag vorliegen. Vor der materiellen Privatisierung muss ein einjähriger Testlauf für die LuFV erfolgen.

3. Die vorgesehene Laufzeit der Sicherungsübertragung (15 + 3 Jahre) muss verkürzt werden.

4. Der Gesetzgeber muss bei der Frage, wie er mit seinem Eigentum künftig verfahren will, völlig frei sein. Die im Gesetz jetzt enthaltene begrenzte Aufzählung von Handlungsalternativen ist daher zu streichen.

5. Mehr Wettbewerb auf der Schiene erfordert eine Stärkung der Regulierungsbehörde. Dazu ist erforderlich, dass die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt wird, Entgelte für die Eisenbahninfrastruktur zu verhindern, die einseitig die Wettbewerber der DB AG belasten. Die Entgeltvorschriften sind daher – analog gleichlautender Vorschriften im Telekommunikationsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz – zugunsten eines an den Kosten der effizienten Leistungserstellung orientierten Entgeltmaßstabs für die Regulierung einzelner Netznutzungsentgelte auszugestalten und zusätzlich mit der Möglichkeit der Implementierung einer Anreizregulierung zu versehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold