Frage an Ute Granold von Peter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hier eine konkrete Frage:
Wie stellt man sicher, dass eine Online-Durchsuchung nur für den Zweck der Terroristen-Verfolgung benutzt wird bzw. wer kontrolliert hier die zweckbestimmte Benutzung des Instruments ?
Wäre es nicht auch denkbar, dass eine bestimmte Interessensgruppe der Industrie sich das Instrument mit dem Vorwand einer strafrechtlichen Verfolgung für spätere zivilrechtliche Durchsetzung von Urheberrechten zu nutze macht, und gleichzeitig die Justiz zum Handlanger der Industrie degradiert ?
Sehr geehrter Herr Dassow,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Onlinedurchsuchung, die Sie mir am 7. August über Abgeordnetenwatch gestellt haben. Sehr gerne will ich Ihnen meine Position in diesen Punkten noch einmal verdeutlichen.
Wie ich bereits in meiner Stellungnahme vom 6. August erläutert habe, geht es in der laufenden Diskussion zum Einen darum, eine praktikable Ausgestaltung der technischen Umsetzung zu finden und zum Anderen die Funktionsfähigkeit zuverlässiger Kontrollmechanismen für eine Anordnung einer Onlinedurchsuchung – etwa die Genehmigung durch einen Richter, die Überwachung durch die Staatsanwaltschaft und die Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte – sicherzustellen.
Auf diese Art und Weise wäre immer gewährleistet, dass dieses Instrument nur zur Terrorbekämpfung eingesetzt wird und ausgeschlossen, dass die Justiz in der von Ihnen angesprochenen Art und Weise zum Handlanger einer bestimmten Interessensgruppe der Industrie wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold