Frage an Ute Granold von Wolfgang R. bezüglich Frauen
Wieso dürfen schwule und lesben nicht kirchlich Heiraten.
Sehr geehrter Herr Ross,
vielen Dank für Ihre Frage vom 01. August 2007, zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte:
In Deutschland sind Staat und Kirche getrennt. Das Grundgesetz gewährleistet zudem eine umfassende religiöse Vereinigungsfreiheit. Diese Freiheit umfaßt insbesondere das Selbstbestimmungsrecht in religiösen und organisatorischen Fragen durch das Kirchenrecht. Aus diesen Gründen ist es alleine Sache der Kirchen, das Institut der Ehe im kirchenrechtlichen Sinne abschließend zu regeln. Der Staat hat somit keinerlei Möglichkeit, auf das Kirchenrecht und damit auch auf die Frage der kirchlichen Trauung von Homosexuellen einzuwirken. Insofern bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage direkt an die Kirche zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold (MdB)