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Frage von Oliver P. •

Frage an Ute Granold von Oliver P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

ich wende mich an Sie, weil mich die Diskussion um die Online-Durchsuchung sehr beunruhigt und ich wissen möchte, wie Sie zu dem Thema stehen.

Unser Grundgesetz garantiert uns in Artikel 13 die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Dieses Grundrecht ist wesentliches Merkmal aller freiheitlichen Demokratien, und dem entsprechend hat auch das BVerfG 2004 bezüglich des Großen Lauschangriffs entschieden: "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden, jede Verwertung ist ausgeschlossen."

Unsere PCs sind zweifellos Bestandteil unserer Wohnungen. Darüber hinaus repräsentieren sie bei vielen mittlerweile den intimsten Ort ihrer Wohnungen überhaupt. Es finden sich dort private wie geschäftliche Korrespondenz, wichtige Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte für Chatrooms, Single-Börsen, Diskussionsforen, Communities oder Beratungsstellen. Wenn das o.g. BVerfG-Urteil besonders für einen Teil unserer Wohnungen gelten muss, dann für unsere PCs, ansonsten verkommt Artikel 13 GG zur Farce.

Dennoch gibt es derzeit Überlegungen, Online-Durchsuchungen auch ohne
a) begründeten Tatverdacht in Fällen von Schwerstkriminalität
b) richterliche Anordnung
c) Benachrichtigungspflicht an die Betroffenen
zu erlauben.

d) Darüber hinaus sogar Überlegungen, den Artikel 13 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.

Es gibt Kräfte in diesem Land, die unsere freiheitliche Demokratie zerstören wollen, um sie angeblich zu schützen. Diese Ansicht ist pervers, und meines Erachtens eine größere Gefahr als es islamistisch radikal-militante Terroristen je sein könnten.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie zu den genannten Punkten stehen, und was Sie gegen den Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Verfassung tun wollen.

Mit freundlichen Grüßen

O. Petras

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petras,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Juli 2007, in der Sie sich nach meiner Position zur Online-Durchsuchung erkundigen.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden.

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold