Frage an Ute Granold von Raimund R. bezüglich Recht
Unterhaltsrechtsreform 2007?
Sehr geehrte Fr. Granold,
nachdem die Unterhaltsrechtsreform erneut verschoben wurde, wuerde ich Sie gern um eine (natuerlich unverbindliche aber realistische) Einschaetzung bitte, ob das in den naechsten Wochen, Monaten oder Jahren endlich verabschiedet werden kann. Außerdem wuerde ich gern wissen, ob die Familiengerichte auch jetzt schon so entscheiden koennen, zumindest was durch Urteile des Bundesgericht klar gestellt wurde ?
(z.B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2007, XII ZR 37/05 )
Mit freundlichen Grueßen
R. Roeske
Sehr geehrter Herr Roeske,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29.05.2007.
Da mich zurzeit sehr viele Anfragen zum Thema „Unterhaltsrechtsreform“ erreichen, habe ich mich entschlossen, nun auch über Abgeordnetenwatch zu informieren.
Die Koalitionsfraktionen bemühen sich, schnellstmöglich eine verfassungsgemäße und gute Lösung herbeizuführen. Ich hoffe, dass wir dann die Beratungen im Bundestag noch vor der Sommerpause abschließen können. Das Gesetz könnte somit im Herbst in Kraft treten.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 hat hierauf zunächst keine Auswirkung. Das Bundesverfassungsgericht hat die einschlägigen Vorschriften zur Dauer des Betreuungsunterhalts zwar für verfassungswidrig erklärt. Zugleich hat es jedoch darauf verzichtet, diese für nichtig zu erklären. Die Regelungen zur Bestimmung des Betreuungsunterhalts sind folglich bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiter anzuwenden. Im Übrigen haben die Gerichte selbstverständlich die geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung – und damit auch das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs – zu berücksichtigen, da es sich insofern um geltendes Recht handelt.
Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold