Frage an Ute Granold von Helene H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Granold,
warum haben sich die Vertreter der CDU im Rechtsausschuss geweigert, eingetragenen Lebenspartnern den gleichen Pfändungsschutz der Altersvorsorge zu gewähren wie Eheleuten?
Widerspricht das nicht den Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?
Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner tragen sich gegenseitig als Begünstigte in Lebensversicherungen ein, um sich so im Alter oder im Todesfall abzusichern. Welche logische Begründung gibt es, dass dieser besondere Pfändungsschutz nur Eheleuten zukommen soll, gerade angesichts der Tatsache, dass eingetragene Lebenspartner die gleichen Verpflichtungen wie Ehepartner übernommen haben?
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
das Projekt "Abgeordnetenwatch" -- wie schon das Vorgängermodell "Kandidatenwatch" -- stellt durchaus eine interessante Idee dar, um eine Kommunikation zwischen Bürgern und Abgeordneten zu vermitteln. Gleichwohl bitte ich Sie auf diesem Wege um Verständnis, dass ich mich an dieser Initiative nicht beteilige.
Der direkte Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Dazu gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Adressdaten -- also zumindest die E-Mail-Adresse -- meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse ( ute.granold@bundestag.de ), per Telefon (030-227 71075), per Telefax (030-227 76511) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Ich möchte daher auch Sie einladen, sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ute Granold