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Ute Granold
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Frage von Daniel J. •

Frage an Ute Granold von Daniel J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17.06.2010 haben Sie sich, im Gegensatz zu Ihren Kolleginnen und Kollegen aus den andern Fraktione beim Thema "Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht", als einzige für die Beibehaltung der sachlich nicht gerechtfertigten Diskriminierung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ausgesprochen.

Gleichzeitig sitzen Sie im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V.", ein Institut, das in seinem Leitbild erklärt:" Ein Institut, das sich die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zum Ziel setzt, muss sich auch in seiner internen Struktur sowie in seinen Projekten und Produkten an der konsequenten Beachtung menschenrechtlicher Prinzipien messen lassen. Ein wichtiger Indikator dafür ist die Umsetzung des Diskriminierungsverbots, insbesondere die Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit."

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet u. a. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität, für die Umsetzung dieses Verbotes kämpft das Deutsche Institut für Menschenrechte und damit auch Sie als Kuratoriumsmitglied.
Gleichzeitig reden Sie im Deutschen Bundestag der Beibehaltung von Diskriminierung das Wort.

Wie erklären Sie diesen offensichtlichen Widerspruch?

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Jörders

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Antwort ausstehend von Ute Granold
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