Frage an Ute Granold von Sven S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Granold,
im Jahre 1994 fand in Ruanda einer der schlimmsten Völkermorde der Weltgeschichte statt. Binnen weniger Monate wurden rund 800.000 Menschen ermordet. Auch viele Kämpfer der heutigen Rebellengruppe „Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas“ (FDLR) waren an dem Genozid beteiligt und sind danach in den Kongo geflüchtet.
In Ruanda herrscht jetzt Frieden, jedoch gehen im Osten des Kongo das Morden und die Verbrechen an der Zivilbevölkerung weiter. Die FDLR terrorisiert die Bevölkerung, mordet, vergewaltigt, enthauptet und verbrennt Menschen bei lebendigem Leib. Wie jede organisierte Gruppe hat auch die FDLR eine Führung. Diese politische Spitze saß lange Zeit unberührt in Deutschland: Ignace Murwanashyaka, lebte seit Jahren in Mannheim, obwohl er von Interpol gesucht wurde, dessen Auslieferung Ruanda seit Juli 2008 verlangt und gegen den die UN und EU 2005 Sanktionen verhängte.
Viel zu lange sind vor den Augen der deutschen Justiz Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus Deutschland heraus organisiert worden. In diesem Zusammenhang stelle ich Ihnen folgende Fragen:
1) Warum hat die deutsche Justiz trotz eindeutiger Informationen fast zwei Jahre lang die notwendigen Schritte zur Verhaftung und Anklage von Ignace Murwanashyaka unterlassen? Wer trägt hierfür die Verantwortung?
2) Wie soll mit den weiteren Unterstützern des FDLR-Netzwerk in Deutschland umgegangen werden?
3) Was muss generell getan werden, damit Kriegsverbrecher zukünftig nicht mehr ungestraft in Deutschland leben und von hier aus ihre Verbrechen organisieren können?
Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Antworten im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Scheid
Mitglied der deutschen Menschenrechtsorganisation Genocide Alert
Sehr geehrter Herr Scheid,
vielen Dank für die von Ihnen an mich gerichteten Fragen, die ich im Folgenden gerne beantworte:
1.) Die Verfolgung von Kriegsverbrechen obliegt in Deutschland grundsätzlich der Generalbundesanwaltschaft und den zuständigen Gerichten. Wegen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Gewaltenteilung liegen mir als Bundestagsabgeordnete nur begrenzt Informationen vor. Die Bundesregierung bzw. das der Generalbundesanwaltschaft vorgesetzte Bundesjustizministerium haben jedoch die Dauer des Ermittlungsverfahrens konkret mit der hohen Komplexität der Fakten und Zusammenhänge begründet. Aus den Gesamtumständen, so das Bundesjustizministerium weiter, habe sich eine diffizile und damit zeitaufwendige Ermittlungsarbeit ergeben.
2.) Die Festnahme von Ignace Murwanashyaka begrüße ich ausdrücklich. Herr Murwanashyaka und seine Mitstreiter müssen nun schnellstmöglich vor Gericht gestellt und für die von ihnen begangenen Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen haben die Festnahmen bereits zu einer nachhaltigen Schwächung der FDLR geführt. Unabhängig davon müssen wir weiter und noch konsequenter gegen Mitglieder und Unterstützer der FDLR vorgehen. Dies betrifft sowohl das rechtsstaatliche Vorgehen gegen andere in Deutschland lebende Personen (strafrechtliche Verfolgung, Ausweisung etc.) wie auch verstärkte politische und diplomatische Aktivitäten auf internationaler Ebene.
3.) Der Fall Murwanashyaka zeigt die Schwierigkeiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen. Dies betrifft auch die besagte Konstellation, dass ein Kriegsverbrechen im Rahmen eines ausländischen Konfliktes von einer hier lebenden Person begangen wird. Die zuständigen deutschen Behörden haben in diesem Zusammenhang sicherlich wichtige Erfahrungen sammeln können. Die christlich-liberale Koalition hat sich auch vor diesem Hintergrund vorgenommen, die Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs zu verbessern. Dies umfasst eine Evaluierung des Rom-Statuts zum IStGH mit dem Ziel, etwaige Strafbarkeitslücken zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold