Frage an Ute Granold von Matthias W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Als Rechtsanwältin erhalten Sie für Ihre Arbeit eine staatlich festgesetzte Vergütung (Gebühr). Diese sichert Ihnen in Bezug auf Ihr jeweiliges Mandat ein (erfolgsunabhängiges) Mindesteinkommen - also selbst dann, wenn Sie z.B. nie einen Prozess gewinnen würden.
Sollte man diese Art von "Mindeslohn" nicht besser abschaffen, und es dem Wettbewerb überlassen, auch Ihr Einkommen als Rechtsanwältin zu bestimmen, wie das anderer Berufstätiger?
Trifft es zu, dass Sie an fast allen Abstimmungen im Bundestag zum Thema Mindeslohn gar nicht teilgenommen haben?
Was würden Sie jemandem entgegen halten, der Ihnen vorwerfen würde, dass Sie an der einzigen Abstimmung zum Thema Mindestlohn nur teilgenommen haben, weil es die Fraktionsdisziplin von Ihnen forderte? Sie stimmten gegen den Mindestlohn-Antrag der Linken.
Wären Sie bereit, auf die Frage zu antworten, wann Sie als Anwältin zuletzt ein Mandat übernommen haben, das über Prozesskostenhilfe abgerechnet wurde (also für jemand, der zu "einkommensschwach" ist, um Ihre Anwalts- und die Gerichtsgebühren selbst bezahlen zu können)?
Ich freue mich, wenn Sie die Zeit fänden, zu antworten und danke Ihnen für Ihre Gedult und Ihr Interesse.
Sehr geehrter Herr Wilm,
Ihr Vergleich ist mehr als „schief“. RVG und Prozesskostenhilfe sollen gewährleisten, dass auch Menschen ohne Einkommen und Vermögen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Beratung erhalten und ihnen der Weg zu den Gerichten offensteht. RVG und Prozesskostenhilfe schützen folglich die Auftraggeber. Sie sind somit Ausdruck des verfassungsrechtlich geschützten Rechts- und Sozialstaatsprinzips. Im Übrigen steht es Mandanten und Anwälten frei, eine Honorarvereinbarung zu treffen, die nach oben oder unten von den im RVG festgelegten Gebühren abweichen kann. Auch insofern kann nicht von einem gesetzlichen „Mindestlohn“ gesprochen werden.
Zum Thema „Mindestlohn“ verweise ich auf unser Wahlprogramm, das exakt meine Position wiedergibt:
„CDU und CSU gewährleisten Mindesteinkommen für Alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wenn er nicht arbeitet. Ein Mindesteinkommen macht Arbeit gerade auch für die Arbeitsuchenden ohne Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation, aber auch für Ältere in Unternehmen attraktiver. Mit dem Mindesteinkommen gelingt es, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen - mit dem Mindestlohn werden Arbeitsplätze zerstört (…)“.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold