Frage an Ute Granold von Rainer T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Granold,
leider muss ich Sie schon wieder mit einer Frage behelligen.
Die Zeit zitiert heute in ihrer Online-Ausgabe, wohl vorab, das Wahlprogramm der CDU. Dort soll es zum Thema Datenschutz heißen "Deshalb darf die Weitergabe von Kundendaten nur mit seiner Zustimmung erfolgen."
Sollte dies zutreffen, so frage ich mich, wie es denn angehen kann, dass sich die CDU diese hehre Absicht ins Wahlprogramm schreibt, obwohl sich doch die CDU-Fraktion aktuell dafür eingesetzt hat, dass eine solche Regelung aus dem Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes entfernt wird? Die Aussagen im Wahlprogramm wären dann in meinen Augen pure Heuchelei.
Es schließt sich hier direkt die Frage an, warum sich sich die CDU überhaupt gegen diesen richtigen Ansatz wehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Thomas
Sehr geehrter Herr Thomas,
zu Ihrer weiteren Frage, die Sie zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“ über Abgeordnetenwatch gestellt haben, verweise ich auf unser Wahlprogramm:
„CDU und CSU sind für Datenschutz mit Augenmaß. „Schwarzhandel“ mit Adressen, Diebstahl von Daten bis hin zu illegalen Kontoabbuchungen sind die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind.“
Durch die beschlossene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat die Große Koalition mit der Erhöhung der Bußgelder, der Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie mit der Modifizierung des Listenprivilegs die richtigen Antworten auf den massiven Anstieg des Datenhandels gegeben und den Datenschutz an die aktuellen Herausforderungen angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold