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Frage von Peter H. •

Frage an Ute Granold von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

sie schreiben in Ihrer Antwort vom 12.6.09 an Herrn Thomas:

"Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf – so wie ich es bereits in meiner Antwort vom 5.5.09 erläutert habe - bereits die Regelung, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll. In bin überzeugt davon, dass sich dann erneut bestätigen wird, dass die heute geäußerten Bedenken unbegründet waren."

Wäre es dann nicht angezeigt, die Evaluierung sofort ab Verabschiedung des Gesetzes zu starten ?

Sie wünschen sich eine Versachlichung der Diskussion. Wäre es dann nicht sinnvoll, wenn vor allem die Methodik der Evaluation unter Teilnahme der Netzgemeinde entwickelt wird ?

Eine geschönte Gefälligkeits-Evaluierung nützt letztlich niemandem.

Wie stehen sie zu einer schnellstmöglichen Vergabe der Evaluierung an eine unabhängige Institution (z.B: Humboldt-Uni Berlin) ?

Wird die Evaluierung öffentlich ausgeschrieben ?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Heirich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heirich,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Demokratie und Bürgerrechte“, die Sie mir mit Bezug auf meine Antwort auf die Fragen von Herrn Thomas über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Vor dem Hintergrund der Einrichtung eines fünfköpfigen Expertengremiums, das die Sperrkiste des BKAs jederzeit einsehen kann, ist die gefundene Lösung zur Evaluierung in meinen Augen angemessen.

Artikel 3 des Gesetzes macht dazu folgende Vorgaben: „Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes.“ Eine von Ihnen befürchtete „Gefälligkeitsevaluierung“ ist dabei schon alleine deshalb nicht zu erwarten, da in diesem Zusammenhang die Erfahrungen dieses Expertengremiums mit einbezogen werden müssen.

Die Organisation der Evaluierung obliegt der Bundesregierung, sprich dem federführend zuständigen Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold