Frage an Ute Granold von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Granold,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Thomas zum Thema Internetsperren haben Sie unter anderem folgendes geschrieben:
"Mit diesem Gesetz geht es nicht darum, eine umfassende Internetzensur zu schaffen. Es ist klar ausschließlich auf die Erschwerung des Zugangs zur Kinderpornografie im Internet ausgelegt."
Sie haben in insofern Recht, als sich das aktuelle Gesetzesvorhaben lediglich auf Kinderpornographie bezieht. Die Infrastruktur, die zu diesem Zweck aufgebaut werden soll, lässt sich jedoch zur Sperrung beliebiger Inhalte verwenden und bereits jetzt werden unter anderem aus Ihrer Partei Forderungen nach einer Ausweitung der Sperrmaßnahmen laut.
Die hessische Landesregierung würde gerne Glücksspielseiten sperren ( http://www.focus.de/digital/internet/internet-gluecksspielseiten-droht-sperrung_aid_351940.html ), Bildungsministerin Schavan ruft nach Sperren von gewalthaltigen Internetangeboten ( http://www.focus.de/digital/computer/kriminalitaet-schavan-gewalt-seiten-im-internet-sperren-lassen_aid_381771.html ), Ihr Parteikollege und MdP Herr Stobl will die Sperren zur Bekämfpung von sog. Killerspielen heranziehen ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,629905,00.html ) und Herr Bosbach wird zitiert mit “Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät” ( http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Internet-Sperren-Kinderpornografie-SPD;art122,2816422 ), d.h. er will offenbar lediglich aus taktischen Erwägungen zunächst nicht über weitere Maßnahmen reden.
Wie wollen Sie angesichts dieser Fülle von Begehrlichkeiten dauerhaft sicherstellen, dass das angedachte Gesetz nicht den Weg für eine breit angelegte Sperrung von unliebsamen Inhalten bereitet ?
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Haingärtner
Sehr geehrter Herr Haingärtner,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Internetsperren, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Darin zitieren Sie einige Forderungen nach einer Ausdehnung von Internetsperren auf andere Inhalte und fragen, wie vor diesem Hintergrund dauerhaft sichergestellt werden kann, dass das Gesetz nicht den Weg für eine breit angelegte Sperrung von Websites bereitet.
Wir haben im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
Darüber hinaus wird ein Expertengremium eingerichtet. Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesregierung stattfinden. Dabei sind dann die Erfahrungen dieses Expertengremiums mit einzubeziehen. Ein Jahr später wird das Gesetz in dieser Form außer Kraft treten und kann dann auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden.
Sowohl die vorgesehenen Kontrollmechanismen als auch der klare politische Wille in allen Parteien des Bundestages schließen es aus, dass die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgebaute Infrastruktur zur Sperrung beliebiger Inhalte verwendet werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold