Frage an Ute Granold von Matthias von K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Granold,
Sie haben für den Kampf gegen die Piraten gestimmt, würden Sie das in diesem Zusammenhang auch für eine Grundgesetzänderung tun, damit deutsche Einsatzkräfte deutsche Schiffe befreien können?
Der Einsatz von Bundeswehr oder GSG 9 zeigt sich bisher wohl rechtlich als problematisch, da die Schiffe, welche uns als "deutsche Schiffe" in der Presse kolportiert wurden, in Wirklichkeit unter fremder Flagge fahren (z. B. Trinidad u. Tobago ). Die deutschen Reeder tun dies mit Grund, denn es geht um Steuern und Sozialversicherungen etc. die man hierzulande sparen will.
Somit haben wir als deutscher Staat eigentlich kein Mandat zu handeln, denn es handelt sich bei diesen "deutschen" Schiffen um ausländisches Territorium.
Die Frage, die sich damit stellt, lautet: Warum will man angesichts des offensichtlichen Verzichts auf staatlichen Schutz unserer Bundesrepublik seitens der Reedereien, Schiffe und damit auch der deutschen Schiffsoffiziere diesen Schutz zu unseren Lasten dennoch bieten?
Unser Land liefe damit Gefahr, plötzlich als Angreifer auf fremdes Territorium nach internationalem Recht - nicht nur auf Somalia dazustehen - Grundgesetz hin oder her.
. Tritt die CDU bei strukturell schwachen Ländern nun für eine Wildwest-Politik ein?
Verhöhnen wir damit nicht unsere deutschen Soldaten und Sicherheitskräfte? Diese riskieren ihre Unversehrtheit also für das Geld der Schiffseigner, welche zuvor unser soziales Netzwerk absichtlich umgangen haben. Steuersparmodelle für Schiffsfonds können wohl auch nicht gerade Grund zum Eingreifen sein.
Wohlgemerkt, es geht bisher nur um Geld. Wieviele deutsche Schiffe sind bisher tatsächlich betroffen?
Welche Staatsräson zum Allgemeinwohl soll hier durchgesetzt werden? soll.
Besten Gruß
Matthias v. Küster
Sehr geehrter Herr von Küster,
vielen Dank für die Fragen zum Thema „Pirateriebekämpfung“, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Deutschland ist als Exportnation von offenen und sicheren Seewegen abhängig. Deshalb engagieren wir uns im Rahmen der EU-Mission Atalanta im Kampf gegen die Piraterie vor der Küste Somalias. Das bedeutet, dass die eingesetzten Streitkräfte grundsätzlich allen Schiffen in Not beistehen, unabhängig davon, unter welcher Flagge diese fahren.
Völkerrechtliche Grundlage des Einsatzes im Operationsgebiet ist auf der Hohen See das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) aus dem Jahr 1982. Für die Bekämpfung der Piraterie auch innerhalb der Territorialgewässer Somalias sind die völkerrechtlichen Grundlagen des Einsatzes die Resolutionen des Sicherheitsrats 1814 (2008), 1816 (2008) sowie die Resolution 1838 (2008) und 1846 (2008). Soweit der Auftrag der Pirateriebekämpfung in Drittstaaten erfüllt werden soll, zum Beispiel in der Eskortierung von Schiffen des Welternährungsprogramms (WEP) beginnend in Kenia, geschieht dies mit Zustimmung dieser Staaten. Das von Ihnen beschriebene völkerrechtliche Problem einer Souveränitätsverletzung beim Zugriff auf ein von Piraten gekapertes Schiff, das sich zwar in deutschem Besitz befindet aber unter fremder Flagge fährt, sehe ich folglich in dieser Form nicht.
Die von Ihnen angesprochene Debatte über einen eventuell bestehenden rechtlichen Regelungsbedarf für den Fall einer gewaltsamen Geiselbefreiung ist in erster Linie eine Frage über die Zuständigkeit der deutschen Sicherheitskräfte. Die einen argumentieren, dass die Piratenbekämpfung als „Kriminalitätsbekämpfung“ in den Zuständigkeitsbereich der Polizei und nicht der Marine falle. Um die Streitkräfte uneingeschränkt zur Piratenbekämpfung einsetzen zu können, müsse folglich das Grundgesetz im Hinblick auf den so genannten „Bundeswehreinsatz im Inneren“ an die neuen Bedrohungslagen angepasst werden. Die anderen sagen, dass die Marine in den Fällen, in denen die Bundespolizei nicht über die notwendige technische Ausrüstung verfüge, bereits heute im Rahmen der Nothilfe eingesetzt werden könne.
Wir leben in einer Zeit, in der die Grenzen der inneren und äußeren Sicherheit immer weiter verschwimmen. Wir könnten in diesem Zusammenhang an einen Punkt kommen, an dem die derzeitigen Zuständigkeiten der einzelnen Behörden dieser Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist hier allerdings in meinen Augen ungleich größer als die durch die Piraterie.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold