Portrait von Ute Granold
Ute Granold
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Granold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helge Rainer B. •

Frage an Ute Granold von Helge Rainer B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

als Abgeordnete meines Wahlkreises und als Mitglied der Ausschüsse Recht und Menschenrechte, wende ich mich an Sie -
es geht um das geplante PAINTBALLVERBOT.

Sehen Sie, wie Ihr Parteikollege Bosbacher, in dem Spiel einen "Unwertgehalt, den der Rechtsstaat nicht erlauben müsse" oder würden Sie sich gar der Meinung von Frau Fograscher (SPD) anschließen wollen, die in diesem Spiel die Menschenwürde verletzt sieht?
Dort treffen Menschen freiwillig aufeinander, die sich eben mit Farbkugeln beschießen. Wenn man Paintball "wegen der Menschenrechte" verbieten möchte, könnte man auch Wert von Sado-Maso-Spiel hinterfragen. Wenn es um die "Tötungssimulation" geht, müssten konsequenter Weise auch Wasserpistolen verboten und "Räuber & Gendarm"-Spiele geächtet werden.
Dabei hat der Amoklauf von Winnenden/ der Täter nichts mit Paintball zu tun!

Warum also verbieten?

Mittlerweile sehe ich mich mehr und mehr in meinen Rechten beschnitten, für die ich erst einmal 18 werden musste. Es werden zunehmend Sachen verboten, anstatt bestehende Gesetze einzuhalten (z.B. Alcopopsteuer & Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen trotz JugSchG). Und ein Verbot von "Killerspielen" - ganz gleich, ob am PC oder auf der grünen Wiese - wird die Welt nicht sicherer machen. Sie sind weder die Auslöser, noch die geeigneten Mittel, um solche Taten durchzuführen.

Nun auch noch das Besuchsrecht für die Waffenbehörde, was damit §13 GG aushebelt!

Sicherlich ist es wichtig und richtig, dass man dafür sorgt, dass Waffen nur von Berechtigten benutzt werden können und sicher verwahrt sind. Aber gleich die Lizenz zu versagen, weil man dem Kontrolleur den Zutritt verweigert (weil man gerade auf dem Weg zur Arbeit/ einem Termin ist, Besuch erwartet, noch nicht angezogen ist, etc.), schießt meines Erachtens weit über das Ziel hinaus.

Wie positionieren Sie sich angesichts der Beschneidungen dieser Rechte, insb. GG?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
H. Buchholz

Portrait von Ute Granold
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buchholz,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die Sie mir im Zusammenhang mit der laufenden Debatte zur Novelle des Waffenrechts über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Der Vorschlag der Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD, Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen zukünftig bußgeldbewehrt zu verbieten, ist in der großen Koalition nicht mehrheitsfähig und wird in dieser Legislaturperiode folglich auch nicht beschlossen werden. Stattdessen erwägen beide Fraktionen zurzeit einen Entschließungsantrag, der eine genauere Prüfung dieser Spiele – also auch von Paintball - vorsieht.

Auch nach den vorliegenden Vorschlägen zur Novelle des Waffengesetzes wird die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Kontrolle bei Gefahr im Verzug beibehalten. Neu ist die im Gesetz normierte Pflicht des Waffenbesitzers, der Behörde die sichere Aufbewahrung nachzuweisen und dazu auch den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. In der Gesetzesbegründung zu § 36 Abs. 3 WaffG-/Neu, werden wir unmissverständlich klarstellen, dass dieser Zutritt zu den Räumen nur im Einverständnis mit dem Wohnungsinhaber möglich ist. Die Verwaltung wird dazu angehalten werden (auch in Abstimmung mit den zuständigen Landesinnenministern), diese Nachschau nicht zur Unzeit und nicht unter belastenden Rahmenbedingungen zu durchzuführen. Insbesondere muss die Verwaltung bei einem unpassenden Besuch mit dem Wohnungsinhaber einen alternativen Termin vereinbaren. Erst bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung darf die Behörde (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Nach meiner festen Überzeugung haben wir damit ein Verwaltungsverfahren geschaffen, welches das berechtigte Interesse des Staates zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen einerseits und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits in Einklang bringen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold