
(...) Auf der anderen Seite ist dies aber auch der Punkt, dass den Staat keine Beförderungspflicht für den Schülertransport an eine staatlich genehmigte Schule freier Trägerschaft ab der Jahrgangsstufe 5 trifft. Die Entscheidung gegen eine Pflichtschule und für eine staatlich genehmigte Schule treffen die Eltern. (...)