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Ute Eiling-Hütig
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Frage von Joachim H. •

Frage an Ute Eiling-Hütig von Joachim H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Dr. Eiling-Hütig.

aus Ihrem Wahlkreis besuchen viele Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Vielen Dank!

Mit besten Grüßen
Joachim Holder

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Holder,

staatlich anerkannte Schulen arbeiten - anders als staatlich anerkannte Schulen - nicht nach staatlichen Lehrplänen, was den staatlich genehmigten Schulen eine größere pädagogische Freiheit verschafft.
Auf der anderen Seite ist dies aber auch der Punkt, dass den Staat keine Beförderungspflicht für den Schülertransport an eine staatlich genehmigte Schule freier Trägerschaft ab der Jahrgangsstufe 5 trifft. Die Entscheidung gegen eine Pflichtschule und für eine staatlich genehmigte Schule treffen die Eltern. Dabei muss man neben einem möglicherweise anfallenden Schulgeld beachten, dass der Staat keiner Beförderungspflicht und damit auch keiner Kostenersatzpflicht unterliegt.
Ich werde aber trotzdem gern in dieser Frage weiter nachhaken, ob eine Änderung dieser Sachlage nicht doch in irgendeiner Form denkbar ist.

Mir freundlichen Grüßen
Ute Eiling-Hütig

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