
(...) In den Fällen, in denen eine Anmeldung unterlassen wurde, wird derzeit geprüft, ob ein versammlungsrechtlicher Verstoß vorliegt. Eine Durchsuchung von Versammlungsteilnehmern nach Waffen ist nur unter den rechtlichen Voraussetzungen möglich, wenn Anhaltspunkte für das Mitführen von Waffen vorliegen, die bei den genannten Versammlungen in keinem Fall bestanden haben. Äußerungen und mitgeführte Plakate sind auf rechtliche Verstöße hin überprüft worden. (...)