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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Christina K. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Christina K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Heinen,

»Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.«
Zitat von Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator an der Medizinischen Hochschule Hannover

Nun zu meiner Frage: Wenn schon Wissenschaftler die Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen ausschließen, warum werden sie dann noch vorgeschrieben und warum müssen sie zu ihrer wissenschaftlichen Anerkennung nicht genauso validiert werden wie die alternativen Ersatzmethoden? Geht es dann überhaupt noch um den Verbraucherschutz oder nicht doch vielmehr um wirtschaftliche Interessen? Und wie erklärt sich dann die Aussage der Bundesregierung, dass Tierversuche nach Möglichkeit ersetzt werden sollen, während gleichzeitig für die Förderung von Tierversuchen ein Vielfaches an Geldern im Haushalt vorgesehen ist, als für die Erforschung von Ersatzmethoden veranschlagt wurde? Bei Ihrer Antwort bitte ich zu berücksichtigen, dass ich in die Thematik eingearbeitet bin und auch die Gesetzeslage kenne.

MfG
Christina Kremer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kremer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. November 2007. Ich muss Sie leider darauf aufmerksam machen, dass der von Ihnen skizzierte Gegensatz allein aus einer verkürzten Darstellung des tatsächlichen Sachverhaltes resultiert:

Zur Förderung von Tierversuchen sind keine Gelder in den Bundeshaushalt eingestellt. Die Bundesregierung wie auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich klar zu dem von Ihnen dargestellten Grundsatz, dass Tierversuche nach Möglichkeit ersetzt werden sollen. Nach diesem Grundsatz werden von den zuständigen Ministerien auch Forschungsanträge geprüft, für die nach Genehmigung öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihnen im Rahmen dieser Praxis Unstimmigkeiten bekannt sein, bitte ich Sie herzlich, sich an das zuständige Ministerium zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen