


Die Weisungsgebundenheit wird im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt


Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.

Sicherheitsgarantien kann Ihnen leider kein seriöser Politiker geben, aber wir reagieren natürlich auf derartige Entwicklungen, indem wir Polizei und Verfassungsschutz noch besser personell und finanziell ausstatten, um mögliche Bedrohungen so gering wie möglich zu halten

Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.