Sehr geehrte Frau Harzer, Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention), wo und wie wird dies umgesetzt? Was tun Sie dafür?
bei Behörden und Gerichten gilt meist noch immer einer Erzieht, der andere zahlt.
Hintergrund für Konflikte sind oft, Geld (Unterhalt und Kindergeld) hier besteht kein Recht auf Transparenz und Zahlungen im Gleichmass (beider Einkommen) oder/und "Rachegelüste"... eines Elternteiles - dieser Elternteil verdirbt Kindern ihre Kindheit, angefeuert werden Konflikte von "Familienanwälten“, die primär an Ihrer eigenen Finanzierung Interesse haben.
Konflikte führen zu Gutachten die Spirale für Kinder wird endlos, die meisten Kinder jedoch haben beide Elternteile auch nach der Trennung gleich gerne und sind gleich gerne mit diesen zusammen. Was wird getan um Kinderrechte zu stärken? - und einzelne egoistische Elternteile mit Ihren Anwälten auszubremsen?
Sehr geehrter Herr D.,
in Deutschland wird dies in erster Linie durch das Sorgerecht und das Umgangsrecht geregelt. Das Sorgerecht steht beiden Eltern gemeinsam zu, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine abweichende Entscheidung. Das Umgangsrecht garantiert demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind.
Die Umsetzung dieser Rechte wird durch die Familien- und Jugendämter unterstützt. Diese sind dafür zuständig, bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln und gemeinsame Lösungen zu finden. Auch die Gerichte können in streitigen Fällen entscheiden. Um einzelne egoistische Elternteile mit ihren Anwälten auszubremsen, gibt es ebenfalls verschiedene Maßnahmen. Wenn es beispielsweise im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit zu einem Interessenkonflikt zwischen den Eltern kommt, kann das Familiengericht einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen, der als unabhängiger Vertreter des Kindes auftritt und dessen Interessen wahrt. Auch können Gerichte in besonderen Fällen ein Umgangs- oder Kontaktverbot verhängen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Zudem haben Eltern, die sich trennen, im Allgemeinen rechtliche Verpflichtungen ihre Kinder finanziell zu unterstützen. In Deutschland wird das durch das Unterhaltsrecht geregelt. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Kind in etwa denselben Lebensstandard wie vor der Trennung beider Eltern beibehält. Die Unterhaltshöhe hängt in der Regel vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Es besteht jedoch kein grundsätzliches Recht auf Transparenz oder Gleichheit bei den Zahlungen, da die Höhe des Unterhalts individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen gerichtlich festlegen zu lassen, um Klarheit und Transparenz zu schaffen.
In der Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition wurden Reformen im Familien- und Sorgerecht festgelegt, um Kinderrechte zu stärken. Die Ziele umfassen unter anderem die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung der Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern, die Berücksichtigung von Betreuungsanteilen im Unterhaltsrecht, die Verbesserung der Erziehungs-, Trennungs- und Konfliktberatung sowie die Stärkung des Kinderschutzes in familiengerichtlichen Verfahren. Zudem soll unverheirateten Vätern in bestimmten Fällen das gemeinsame Sorgerecht erleichtert werden und das Namensrecht liberalisiert werden. Auch die zwingende Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Umgangsverfahren ist ein wichtiges Ziel der Reformen. Erst kürzlich stellte Justizminister Marco Buschmann (FDP) konkrete Pläne zur Reformierung des Namensrechts vor.
Auszug aus dem Koaltionsvertrag:
"Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.
Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.
Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten.“
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Harzer MdB