(...) 5 ESM-Vertrag betont vielmehr ausdrücklich und klar: (...) „Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen (...) Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM.“ (...)
(...) Zu 2.: Die Haftung Deutschlands ist nach Art. 8 Abs. (...)
(...) Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass einheitliche Standards bei den Melderegistern eingeführt werden und mithin in einer mobiler werdenden Gesellschaft Bürokratie abgebaut und zudem den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft auch in der öffentlichen Verwaltung entsprochen wird. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Ich möchte die Behauptung, dass sich die FDP für das Betreuungsgeld stark machen würde, so nicht stehen lassen. Wir haben im Gegenteil immer wieder betont, dass wir dieser neuen Transferleistung aus bildungs-, familien-, frauen und nicht zuletzt auch aus finanzpolitischen Gründen skeptisch gegenüberstehen. (...)
(...) > Bei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" umfasst alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind. (...)