Frage an Ulrike Flach von Klaus B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Flach,
sind das staatliche Aktivitäten ohne Sinn und Verstand?
Am 21.8.2012 befand ich mich mit einem Segelboot auf der Fahrt von Gedser (Dänemark) nach Kühlungsborn (Deutschland). Gegen 13:00h kam der Zollkreuzer Hiddensee auf Rufweite heran. Wir wurden nach dem Woher und Wohin gefragt und dann darauf hingewiesen, daß Kühlungsborn kein Zollhafen sei, wir somit nicht dorthin fahren dürften. Da ein Segelboot nicht jeden beliebigen Kurs steuern kann, reagierten wir entsprechend fragend, was nun zu tun sei. Nach „Haben Sie etwas zu verzollen?“ und „Nein.“ rief uns der Zollbeamte zu: „Gut. Ist in Ordnung.“ Gegen 15:00h in Kühlungsborn erwarteten uns bereits Zollbeamte und fragten nach dem Woher. Kühlungsborn sei kein Zollhafen, der Zollkreuzer habe es uns doch bereits erklärt! Es seien dort keine Zollbeamten!? Man gab uns statt sinnvoller Erläuterungen unseres „Vergehens“ eine A5-Broschüre. Diese enthält (ab S. 34!!!) eine Liste der Zollhäfen. Zum Schluß kam der Hinweis, wir seien verwarnt und sollten beim nächsten Mal mit einer Bestrafung von 35,- Euro rechen.
1. Welche Aktivitäten laufen trotz Schengen-Abkommen dort? Warum? Sind das Arbeits- oder Planstellen-Beschaffungsmaßnahmen?
2. Wie sinnvoll sind Kontrollen, wenn keine Kontrolle durchgeführt wird? Schiff und Crew wurde weder auf See noch im Hafen durchsucht bzw. deren Personalien aufgenommen.
3. Wird ein Zollhafen nur dadurch zu einem solchen, daß ein Zollbüro dort (u.U. 40 Std/Wo.) ist?
4. Wieviel kostet diese Broschüre? Sie erspart ausschließlich den Beamten mühseliges Erklären (des 33-seitigen Unfugs).
5. Wieviele Geßler-Hüte sollen noch aufgestellt / bewahrt werden?
6. Gibt es solche Zollhafen-Listen auch in anderen Schengen-Staaten? Ich bin dort noch nie diesbezüglich kontrolliert worden.
Bitte teilen Sie mir mit, was auf Seiten des Gesetzgebers getan wird, um diese Art von Vergeudung von Ressourcen zu beenden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüße
Klaus Boßeck