Wieso werden selbstständig/ freiberuflich tätige Frauen beim Mutterschaftsgeld benachteiligt und bekommen keine finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes? Was wollen sie hier ändern?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Auch selbstständige Schwangere und Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie in der gesetzlichen oder auch der privaten Krankenversicherung versichert sind und während der Mutterschutzfristen nicht oder nur sehr eingeschränkt berufstätig sind. Je nach Ausgestaltung ihrer Krankentagegeldversicherung haben sie auch bei schwangerschaftsbedingten Fehlzeiten Anspruch auf Leistungen.
Allerdings sind diese Leistungen gedeckelt auf maximal 70 % des versicherten Einkommens, während Arbeitnehmer*innen während der Mutterschutzfristen eine volle Lohnfortzahlung bekommen. Um die Situation selbständiger Frauen rund um die Geburt zu verbessern, hat die Handwerksmeisterin Johanna Röh eine Petition gestartet, zu der am 26. September 2022 im Bundestag eine große Anhörung stattfand.
In der Folge werden wir beraten, wie der 2017 erstmals eingeführte Schutz für Selbstständige weiter verbessert werden kann. Auch für selbstständige Frauen und Gründerinnen darf eine Schwangerschaft keine Existenzbedrohung darstellen. Dafür müssen wir eine bezahlbare und solidarische Lösung entwickeln.