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Ulrike Bahr
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Frage von Christina K. •

Wieso keine Inflationsausgleichszahlung in Elternzeit?

Sie zitierten: Ich kann Ihre Punkte grundsätzlich verstehen, bitte aber um Verständnis, dass wir für Beamt:innen in Elternzeit keine Ausnahme machen können. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen lassen, was nicht finanzierbar ist.
Dafür setzen wir in der Krise auf zahlreiche andere Entlastungsmaßnahmen, die allen Bürger:innen zugutekommen sollen.

Welche bekommen wir Eltern denn in der Elternzeit im ÖD? Sind wir etwa nicht von der Inflation betroffen?
Sehr sehr sehr unfair- da wird einem wieder das Kinder machen und haben madig gemacht! Man arbeitet fürs Land, Bund uä und wird „ausgewiesen“! Es muss noch nicht mal die komplette Summe sein- ein kleines Dankeschön würde reichen.

Muss ich wohl Bürgergeld erhalten und mehr Sonderzahlungen zu erhalten.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst wurde diese den Beschäftigten im ÖD zugesprochen. Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu. Sobald sie aber in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter eben kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung. Diese Leistung differenziert nicht nach Arbeitergeber/Unternehmen/Öffentlicher Dienst.

Auf der Homepage der Bundesregierung finden Sie umfangreiche Informationen zu den vielen Entlastungsmaßnahmen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland).

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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