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Ulrike Bahr
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Frage von Bernd H. •

Wie wollen Sie verhindern, dass die SPD die Quittung der Heizungsbetreiber an der Wahlurne bekommt?

Was die Zusage von Fördergeldern bedeutet - hier hat die Bevölkerung die Realität bereits erkannt und hat auch teilweise Erfahrungswerte in dieser Hinsicht. Die Wähler Ihrer Koalitionspartner sind auf diese Gelder eher selten angewiesen. Die ständige, in Teilen berechtigte, Heranziehung des Klimawandels scheint die Wirkungsgrenze erreicht zu haben und bisweilen wollen es die Leute einfach nicht mehr hören.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorgen kann ich nachvollziehen – allerdings ist in der Medienberichterstattung über die Pläne zur Heizungserneuerung einiges durcheinandergegangen. An dieser Stelle möchte ich deshalb gerne erläutern, was die Regierung plant und wie der aktuelle Stand des Gesetzgebungsvorhabens ist.

In der Ampel haben wir uns darauf verständigt, das Gebäudeenergiegesetz auf den neusten Stand zu bringen. Grund ist der Klimaschutz: Hier ist der Gebäudesektor leider eines der „Sorgenkinder“. Deshalb muss sich etwas tun, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden herunterzubringen.

Eine der wichtigsten Stellschrauben hierfür ist die Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen und für Warmwasser verbraucht. Wenn es gelingt, hier zügig auf erneuerbare Energien umzusteigen, dann ist für den Klimaschutz viel gewonnen.

Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung einen Anteil von 65% Erneuerbare Energien haben muss. In den Medien wird dies als „Öl- und Gasheizungsverbot“ dargestellt. Das stimmt so nicht. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor.

Die Bundesregierung bringt entsprechende Förderprogramme auf den Weg. Der Einbau von mit Erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen wird bereits jetzt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten.

Als SPD haben wir durchgesetzt, dass wir das entsprechende Gesetz – das sogenannte Gebäudeenergiegesetz – so ausgestalten, dass der Heizungsaustausch zumutbar sein wird und Eigentümer nicht überfordert werden. Die Umstellung wird bezahlbar sein – und zwar durch gezielte Förderungen und ausreichende Übergangszeiträume. Für Fälle, in denen eine Heizung beschädigt ist und ausgetauscht werden muss, kann die alte Technik eine Zeitlang weiter genutzt werden. Sollte das in Einzelfällen trotzdem nicht ausreichen, dann werden unbillige Härten abgefedert: Insbesondere für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen werden wir ein Unterstützungsprogramm auflegen. Für Haushalte, die nicht von einem Förderprogramm profitieren, wird es die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzbarkeit geben.

Die fossile Energiepreiskrise hat gezeigt, dass wir für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung schnellst möglich auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen. Insofern ist es für uns eine Frage der Gerechtigkeit, insbesondere den Umstieg von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen auf Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien zu subventionieren.

Das Gebäudeenergiegesetz wird gerade vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium entworfen. Anschließend erst kommt dieser Entwurf zu uns ins Parlament. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als SPD dafür sorgen werden, dass das Gesetz eine sozialdemokratische Handschrift bekommt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr MdB

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