Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?
Der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:
- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)
wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.
http://fairplayfuerfrauen.org/gesetzentwuerfe-fdp-und-gruene/
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Entscheidung, das Geschlecht zu wechseln, ist eine, die das gesamte Leben verändern wird. Diesen Weg wird niemand leichtfertig gehen. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) geht davon aus, dass etwa 0,3 bis 0,5 Prozent der Menschen transsexuell sind. Doch bei weitem nicht für alle kommen tiefgreifende Operationen infrage. In unserem Wahlprogramm hat auch die SPD sich dafür ausgesprochen, Anpassungen des Personenstandes künftig nicht mehr von entwürdigenden Prozeduren, gerichtlichen Feststellungen und psychologischen Gutachten abhängig zu machen. Wir treten ein gegen die Diskriminierung von transsexuellen Menschen und sehen deshalb ebenfalls Reformbedarf.
Wir haben uns in unserer Arbeitsgruppe Familie der SPD-Bundestagsfraktion daher darauf verständigt, uns im Vorfeld der Gesetzgebung ausführlich mit dem Thema und seinen Implikationen zu beschäftigen. Die von Ihnen vorgebrachten Punkte, zum Beispiel der Missbrauch des Zugangs zu Schutzräumen für Frauen und damit eine Aushöhlung des Schutzes, müssen sorgfältig geprüft werden. Insgesamt gibt es zum Selbstbestimmungsgesetz noch viel Diskussionsbedarf im Detail. Persönlich habe ich auch Bedenken, geschlechtsverändernde Operationen für Jugendliche zuzulassen, wenn es keine klare medizinisch-psychologische Empfehlung und nicht den Rückhalt der Eltern (oder zumindest eines Elternteils) gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB