Wie kann es sein, dass Bundesbeamte in Elternzeit keinen Inflationsausgleich und Bundesbeamte in Teilzeit nur einen anteiligen Inflationsausgleich erhalten ? Wo ist das fair?
Es ist eine absolute Farce und ein absoluter Schlag ins Gesicht für Menschen mit Kindern und vor allem für Frauen, denn noch immer ist der Großteil der Personen die in Elternzeit sind die Mutter. Für mich absolut fragwürdig, wieso man ausgerechnet die Gruppen, die sowieso schon wenig(er) Geld zur Verfügung haben (Elternzeit, Teilzeit), hier noch einen extra Tritt in den Allerwertesten bekommen. Ich habe bisher nicht mitbekommen, dass die Inflation an Personen in Elternzeit vorbeigegangen ist. Alleinstehende Vollzeitarbeitende bekommen den vollen Inflationsausgleich, aber wehe, man ist in Elternzeit oder (zB wegen der Betreuung des Kindes) in Teilzeit. So viel zur Unterstützung von Familien! Ich bin wirklich fassungslos und fühle mich, da es mich ebenso betrifft, absolut übergangen als Frau und Mutter! Offensichtlich interessiert es keinen, dass ich vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet habe! Mich betrifft die Inflation genauso wie jeden anderen auch.
Sehr geehrte Frau H.,
die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst wurde diese den Beschäftigten im ÖD zugesprochen. Per Gesetz muss diese Vereinbarung nun überhaupt erst auf Beamt:innen und Pensionär:innen übertragen werden. Dies ist für Herbst 2023 geplant. Dann erst stehen die endgültigen Regelungen fest. Grundsätzlich kann ich Ihnen dazu aber vorab folgendes mitteilen:
Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu. Sobald sie aber in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter eben kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung. Diese Leistung differenziert nicht nach Arbeitergeber/Unternehmen/Öffentlicher Dienst.
Ich kann Ihre Punkte grundsätzlich verstehen, bitte aber um Verständnis, dass wir für Beamt:innen in Elternzeit keine Ausnahme machen können. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen lassen, was nicht finanzierbar ist.
Dafür setzen wir in der Krise auf zahlreiche andere Entlastungsmaßnahmen, die allen Bürger:innen zugutekommen sollen.
Dass Beschäftigte/Beamt:innen in Teilzeit in der Regel bei Sonderzahlungen jeglicher Art entsprechend Ihrer Arbeitszeit anteilig berücksichtigt werden, ist gängige Praxis und aus meiner Sicht auch fair gegenüber den Menschen, die Vollzeit arbeiten. Es kann schließlich verschiedenste Gründe haben, warum man in Teilzeit arbeitet. Daher ist es umso wichtiger, Menschen zu unterstützen, die finanzielle Hilfe benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB