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Ulrike Bahr
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Frage von Chris H. •

Werden Sie sich für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen – wie es u.a. vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gefordert wird?

Sehr geehrte Frau Bahr,
Deutschland gehört noch immer zu den wenigen Ländern weltweit, die den
internationalen 18-Jahres-Standard bei der Rekrutierung von Soldaten
nicht einhalten – über 150 Länder setzen ihn bereits um. Jedes Jahr
stellt die Bundeswehr minderjährige Jungen und Mädchen als Soldat*innen
ein. Seit 2011 hat sie fast 20.000 17-Jährige rekrutiert, im vergangenen
Jahr sogar mit einem Rekordhoch von 2.203 Rekruten, darunter 321
Mädchen. Musterungen und Vertragsgespräche über langjährige
Soldatenverträge finden bereits mit 16-Jährigen statt.
Diese Praxis ignoriert die hohen Risiken für Minderjährige in bewaffneten
Armeen. Bei der Bundeswehr kommt es jedes Jahr zu schweren Unfällen und
Fällen von sexuellem Missbrauch, wie aus den Berichten der Wehrbeauftragten
und des des Bundesministeriums der Verteidigung hervorgeht. Alle
Informationen finden Sie unter www.unter18nie.de.Mit freundlichen Grüßen
Bündnis Unter 18 nie! Keine Minderjähigen in der Bundeswehr!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H., 

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn 17-Jährige zur Polizei, zum Zoll oder auch zur Bundespolizei gehen können, nicht aber zu den Streitkräften – und dies in Zeiten, in denen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wichtiger ist denn je. Deswegen dürfen sich 17-Jährige aus meiner Sicht natürlich auch bei der Bundeswehr bewerben.

Allerdings sehe ich als Familienpolitikerin die Fragestellung differenzierter. Ich persönlich nehme den Schutz von Jugendlichen sehr wichtig. Es ist mir ein persönliches Anliegen, das Jugendliche nicht in Kriege hineingezogen werden. Daher ergeben sich für mich Unterschiede zwischen der militärischen und einer zivilen Ausbildung bei der Bundeswehr.

Bei der militärischen Ausbildung muss es selbstverständlich sein, dass alle Regelungen des Jugendschutzes streng eingehalten werden; hier sind die Streitkräfte aber ausgesprochen gut sensibilisiert und vorbildlich. Sie kennen die Vorschriften und halten sich daran penibel. Dazu gehört, dass der Gebrauch von Waffen durch minderjährige Angehörige der Bundeswehr ausschließlich auf die militärische Ausbildung beschränkt bleibt und nur unter strenger Dienstaufsicht stattfinden darf. Zu ihrem Schutz dürfen sie auch nicht an den Einsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Ebenso übernehmen sie außerhalb der Ausbildung keine Nachtdienste oder Dienstgeschäfte, bei denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, z.B. im Wachdienst. Der Idealzustand wäre für mich allerdings, dass die militärische Ausbildung für Minderjährige ohne Waffe stattfindet und sich auf andere militärische Taktiken beschränkt.

In den zivilen Ausbildungsberufen der Bundeswehr stellen sich aus meiner Sicht keine kritischen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB