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Ulrike Bahr
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Frage von Alexandra K. •

Warum werden ehemalige Angestellte aus dem ÖD beim Inflationsausgleich nicht berücksichtigt? Ein Prozent mehr Betriebsrente ist ein Witz….

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Dass Pensionär:innen einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner:innen jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen haben.

Die Tarifpartner haben sich kürzlich auf eine Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst geeinigt. Diese Tarifeinigung wird ebenfalls auf Bundesbeamt:innen bzw. Landesbeamt:innen übertragen. Auf der Bundesebene liegt bereits ein Referentenentwurf vor, welcher vorsieht, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung gem. des Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten sollen.

Die Rente hingegen wird auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. In diesem Jahr wird sie im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Zudem gab und gibt es auch für Rentner:innen eine Reihe von Entlastungen, zum Beispiel die Energiepauschale. Sie profitieren zudem von Strom- und Gaspreisbremse, von vergünstigten ÖPNV-Tickets und weiteren Maßnahmen.

Die SPD setzt sich seit Langem für eine gemeinsame Rentenkasse, in die auch Beamt:innen, Selbstständige und Abgeordnete einzahlen, ein. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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