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Ulrike Bahr
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Frage von Heinrich B. •

Warum Teilung der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst in Erhöhung und Sonderzahlung? Weil man bei Pensionären die Sonderzahlung streichen kann?

Sehr geehrte Frau Bahr, Tarifabschluss und Einmalzahlung. Mit der Teilung Tariferhöhung und Sonderzahlung schafft man sich für meinen Begriff eine Mogelpackung, da bei Pensionären ja nur die Tariferhöhung ankommen soll und nicht das Packet. Wie steht es eigentlich um uns Landesbeamte bzw. Pensionäre? Wird es eine Übernahme geben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der zahlreichen weiteren Anfragen rund um das Thema Inflationsausgleichszahlung und Versorgungsempfänger:innen habe ich weitere Informationen unter anderem bei meinen Kolleg:innen und ver.di eingeholt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

In einem ersten Schritt wird der Bonus an das Tarifpersonal ausgezahlt. Sodann muss die Tarifeinigung auf Bundesbeamt:innen bzw. Landesbeamt:innen übertragen werden. Auf der Bundesebene liegt bereits ein Referentenentwurf vor, welcher vorsieht, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung gem. des Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten sollen. Zum Vorgehen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Übertragung der Tarifeinigung liegen mir allerdings keine Informationen vor. Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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