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Ulrike Bahr
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Frage von Monika M. •

Warum muss die Rente ein zweites Mal versteuert werden. Sie wurde im Arbeitsleben bereits versteuert.

Sehr geehrte Frau Bahr, über Ihre Antworten zum Thema Inflationsausgleich für Rentner muss ich lachen. Ja, die Rentner bekommen 4,39 % mehr Rente, nur die Inflation liegt bei über 7 %. Mit der Rentenerhöhung erhöht sich gleichzeitig der Pflegesatz um über 3 %, also rechte Tasche linke Tasche. Dafür wurde tage- wochenlang getagt.
Mit freundlichen Grüßen
M. M.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Renten sind grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Hintergrund der Gesetzesänderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, wonach der Gesetzgeber zur Änderung verpflichtet wurde. Bis zur Anpassung mussten Versorgungsempfänger:innen ihre Pension voll versteuern, während Renter:innen nur den Ertragsanteil versteuern mussten. Mit der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ müssen die Renteneinkünfte je nach Eintritt des Rentenbeginns versteuert werden (hier ist die Steuerlast in der Regel geringer). Im Gegenzug sind Aufwendungen, die für die Altersvorsorge erbracht werden, steuerfrei und ergeben somit eine verringerte Steuerbelastung während der Erwerbstätigkeit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31. Mai 2021 bestätigt, dass die aktuelle Rentenbesteuerung verfassungskonform ist und keine „Doppelbesteuerung“ vorliegt. Der BFH hat jedoch auch darauf hingewiesen, dass künftige Rentenjahrgänge ab 2025 von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten, was verfassungswidrig wäre und selbstverständlich zu vermeiden gilt. Mit dem Jahressteuergesetz aus dem Jahr 2022 hat die Bundesregierung den ersten Schritt unternommen, um dem Risiko einer zukünftigen Doppelbesteuerung entgegenzuwirken. Das Gesetz regelt die volle steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge ab 2023. Der zweite Schritt wird eine spätere Vollbesteuerung der Renten sein.

Hinsichtlich der Inflationsausgleichszahlung, welche voraussichtlich auch an Pensionär:innen ausgezahlt wird, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Tarifpartner haben sich kürzlich auf eine Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst geeinigt. Diese Tarifeinigung wird ebenfalls auf Bundesbeamt:innen bzw. Landesbeamt:innen übertragen. Das ist im Übrigen nicht unüblich, sondern bei eigentlich jedem Tarifabschluss der Fall.

Nun sind Pensionär:innen – anders als Rentner:innen – Beamt:innen im Ruhestand und erhalten deshalb ein sogenanntes „Ruhegehalt“. Daher gilt die Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamt:innen auch für sie.

Die Rente hingegen wird auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Die aktuell abgeschlossenen Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor, welche sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden werden.

Die SPD setzt sich seit Langem für eine gemeinsame Rentenkasse, in die auch Beamt:innen, Selbstständige und Abgeordnete einzahlen, ein. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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