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Ulrike Bahr
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Frage von Gerhard E. •

Warum macht ihr Kollege Arbeitsminister Heil nicht mal eine Staffelung bei der Rentenerhöhung zb bis 1000€ gibt's 6 bei 1500 4 und über 2000 3 Prozent so bekommt jeder das gleiche

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Rentenhöhe richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten (Rentenanwartschaften), welche sodann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Sie ist abhängig von der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Einkommens. Eine Staffelung der Erhöhung würde dieser Grundlage entgegenwirken.

Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023 steigt der Rentenwert sowohl im Westen als auch im Osten auf 37,60 Euro. Durch das bestehende Rentenanpassungsverfahren bleibt das Rentenniveau stabil bei über 48 Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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