Warum erhalten Rentner keinen hälftigen Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung?
Sehr geehrte Frau Bahr,
ich beziehe seit Anfang 2022 eine Vollrente und muss seitdem den Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (GPV) komplett zahlen. Mein Vater erhielt seit Einführung der GPV Anfang 1995 bis zu seinem Tod im Jahre 2003 noch einen hälftigen Zuschuss zum GPV-Beitrag.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben Recht, Ihr Vater hat noch einen hälftigen Zuschuss zur Pflegeversicherung vom Rentenversicherungsträger erhalten. Dies wurde im Zuge einer Reform geändert. Dieser Schritt ist schmerzlich, war aber notwendig, um die Rentenversicherung zu entlasten, da die Kosten dort immer weiter steigen.
Was viele nicht mehr wissen: Nicht nur Rentner müssen den Beitrag zur PV voll bezahlen, sondern auch Arbeitnehmer:innen, aber indirekt. Zwar übernimmt bei Beschäftigten der/die Arbeitgeber:in den hälftigen Beitrag, dafür wurde im Zuge der Reform ein Feiertag gestrichen, nämlich der Buß- und Bettag. Dem widersetzte sich bspw. der Freistaat Sachsen, weswegen dort Arbeitnehmer:innen den höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB