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Ulrike Bahr
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Frage von Alexandra K. •

Warum bleiben Rentner:innen bzgl. Doppelbesteuerung im Abseits?

Beispiel: Alleinerziehende, 47 Jahre volltags als Ang. im ÖD tätig, von Doppelbesteuerung betroffen, seit 2019 Ruhestand, Lohnsteuerabsetzung also nicht möglich. BVerfG-Entscheidung zieht sich hin und ist für betroffene Rentner somit eine Zeitfrage des Ablebens. Ungerechtigkeit höchster Güte…..

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Renten sind grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Hintergrund der Gesetzesänderung war im Übrigen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, wonach der Gesetzgeber zur Änderung verpflichtet wurde. Bis zur Anpassung mussten Versorgungsempfänger:innen ihre Pension voll versteuern, während Renter:innen nur den Ertragsanteil versteuern mussten. Mit der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ müssen die Renteneinkünfte je nach Eintritt des Rentenbeginns versteuert werden (hier ist die Steuerlast in der Regel geringer). Im Gegenzug sind Aufwendungen, die für die Altersvorsorge erbracht werden, steuerfrei und ergeben somit eine verringerte Steuerbelastung während der Erwerbstätigkeit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31. Mai 2021 bestätigt, dass die aktuelle Rentenbesteuerung verfassungskonform ist und keine „Doppelbesteuerung“ vorliegt. Der BFH hat jedoch auch darauf hingewiesen, dass künftige Rentenjahrgänge ab 2025 von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnten, was verfassungswidrig wäre und selbstverständlich zu vermeiden gilt. Mit dem Jahressteuergesetz aus dem Jahr 2022 hat die Bundesregierung den ersten Schritt unternommen, um dem Risiko einer zukünftigen Doppelbesteuerung entgegenzuwirken. Das Gesetz regelt die volle steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge ab 2023. Der zweite Schritt wird eine spätere Vollbesteuerung der Renten sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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